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economiesuisse - KMU-Fokus bestätigt
Wirtschaft fordert Nachbesserung und raschen Abschluss der KMU-Steuerreform

Zürich (ots)

economiesuisse begrüsst das Ergebnis der
WAK-Ständerat zur Unternehmenssteuerreform II. Auch wenn die 
Wirtschaft den Wegfall der Beteiligungsgrenze begrüsst hätte, ist 
der Entscheid, auf dem bisherigen Weg der parlamentarischen Beratung 
weiterzufahren, weise. Damit wird die Reform von den Kantonen 
mitgetragen und ist entsprechend mehrheitsfähig. Die Reform 
präsentiert sich zudem heute klar als KMU-Steuerreform und als 
Impulspaket für unsere ganze Volkswirtschaft. Die Wirtschaft steht 
deshalb geschlossen hinter der Vorlage und fordert einen raschen 
Abschluss in der Frühjahrsession. Weitere Verzögerungen wären ein 
Schlag gegen die KMU.
Die Reform setzt dort an, wo der Druck für KMU am höchsten ist. Sie 
führt die Steuerreform von 1997 weiter, die sich für die Schweiz als 
grosser Erfolg erwiesen hat und viele Unternehmen in unser Land 
brachte. Wie damals steht auch heute wieder die Schaffung von 
Wachstum und Arbeitsplätzen im Vordergrund. Im Fokus sind heute die 
mehr als 300‘000 KMU der Schweiz, die mit ihren über 3 Millionen 
Beschäftigten zu einem starken Werk- und Dienstleistungsplatz 
entscheidend beitragen. Von der Steuerreform profitieren nicht nur 
die KMU und ihre Beschäftigten, sondern die ganze Schweizer 
Wirtschaft, die öffentlichen Finanzen und unsere Sozialwerke. Es ist 
Zeit, dass der Bund endlich nachvollzieht, was in der Mehrzahl der 
Kantone und OECD-weit schon gängige Praxis ist.
economiesuisse bedauert vor diesem Hintergrund den Entscheid der 
WAK- Ständerat für eine Teilbesteuerung der Dividenden im 
Privatvermögen zu 70 Prozent sehr. Der Nationalrat hat mit der 
Festlegung eines einheitlichen Teilbesteuerungssatzes von 50 Prozent 
den konsequenteren Weg gewählt. Ein Satz von 50 Prozent ist 
finanzpolitisch verantwortbar und mit Blick auf den internationalen 
Trend wie die bereits getätigten Reformen in der Mehrzahl der 
Kantone massvoll. Vom Parlament wird erwartet, dass hier die 
notwendige Korrektur noch vorgenommen wird. Die Abkoppelung des 
Quasiwertschriftenhandels ist sachlich richtig und wird begrüsst. 
Bei der Besteuerung des Liquidationsgewinns für 
Personengesellschaften hat der Nationalrat die richtige Lösung 
gefunden, und es ist ihm entsprechend beim Satz zu folgen.
Rückfragen:
economiesuisse: Pascal Gentinetta, Telefon: 044 421 35 12,  
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch

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