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Punktuelle Modernisierung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen: Gewünschte Arbeitsformen legalisieren - Gesundheitsschutz stärken

Zürich (ots)

Positionspapier von der allianz denkplatz schweiz und der plattform

Ausgangslage

Wenn am 1. Mai der Tag der Arbeit gefeiert wird, sollte der sozialpartnerschaftliche Dialog gefeiert und darauf vertraut werden, dass in der Schweiz im Austausch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen auch zukünftig ausbalancierte Lösungen gefunden werden, die beiden Bedürfnissen entsprechen. Das über 50-jährige Arbeitsgesetz aus dem Industriezeitalter entspricht jedoch den Bedürfnissen sowohl von Arbeitgebern als auch von gewissen Arbeitnehmergruppen in der heutigen Wissensgesellschaft nicht mehr.

Die Wünsche, vor allem von Wissensarbeitern, haben sich verändert: Leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen wünschen sich eine höhere Arbeitsgestaltungssouveränität, unter anderem um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.

Auf Seiten der Arbeitgeber hat der wirtschaftliche Druck zugenommen: Neue Geschäftsmodelle, disruptive Entwicklungen und nicht mehr vorhersagbare Absatzverläufe fordern die Unternehmen. Arbeitgeber wollen ihre Handlungsspielräume erweitern, um auf Auslastungsschwankungen besser zu reagieren und effizienter zu wirtschaften.

Die Probleme der Entgrenzung und der psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz haben zugenommen. Die bestehende Gesetzgebung hat momentan zu wenig Ansätze, um die Ursachen wirkungsvoll anzugehen.

Grundsätze für eine Teilmodernisierung

Aktuell sind in Bundesbern mehrere parlamentarische Initiativen für eine punktuelle Modernisierung des Arbeitsgesetzes in Diskussion. Die plattform und die allianz denkplatz schweiz sind an einer punktuellen Modernisierung der Arbeit interessiert, die die heutige Fragestellung im Zusammenhang mit Flexibilisierung und Arbeitssouveränität angeht und löst. Deshalb haben in den letzten Monaten Gespräche stattgefunden. Dabei hat sich gezeigt, dass in den wesentlichen Grundsätzen eine gleiche Auffassung zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes vorliegt:

   - Die allianz denkplatz schweiz und die plattform sind sich einig,
     dass es notwendig ist, die Möglichkeit eines 
     Jahresarbeitszeitmodells gesetzlich zu verankern, welches 
     ausgewogen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in den 
     verschiedenen Branchen berücksichtigt.
   - Es geht dabei darum, dass in einem Jahr nicht mehr, sondern 
     flexibler über das Jahr hinweg verteilt gearbeitet werden kann, 
     um den heutigen Bedürfnissen der Arbeitswelt sowie den Lebens- 
     und Familienbedürfnissen besser gerecht zu werden.
   - Die Flexibilisierungen müssen in Abhängigkeit der 
     Schutzbedürfnisse der jeweiligen 
     Arbeitnehmenden/Angestelltengruppen differenziert ausgestaltet 
     werden. So bleibt zum Beispiel der Zugang zum 
     Jahresarbeitszeitmodell leitenden Angestellten und höher 
     qualifizierte Fachpersonen vorbehalten, die über genügend 
     Autonomie in ihrer Arbeitszeitgestaltung verfügen, um nicht 
     unter einen Negativkatalog zu fallen.
   - Im Rahmen des Negativkatalogs ausgenommen von der oben erwähnten
     Flexibilisierung sind alle Arbeitnehmenden im Schichtbetrieb 
     oder mit vorgegebenen Tageseinsatzplänen oder mit Arbeitszeiten,
     die in anderer Weise durch den Arbeitgeber oder die objektiven 
     Umstände (z.B. Schalter- oder Ladenöffnungszeiten, fixe 
     Produktionszeiten) praktisch vollumfänglich bestimmt werden.
   - Somit betroffen von den Flexibilisierungsvorschlägen ist eine 
     klare Minderheit der Arbeitenden in der Schweiz (bis ca. 20% der
     Arbeitenden), welche für die Schweizer Wirtschaft aber wichtige 
     Funktionen als Führungs- oder Fachpersonen wahrnehmen.
   - Der Begriff der Arbeitnehmer mit einer höheren leitenden 
     Tätigkeit, die schon heute vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind, 
     ist zu präzisieren, um bestehende Unsicherheiten in der 
     Anwendung des Geltungsbereichs zu eliminieren.
   - Ein wirksamer Gesundheitsschutz insbesondere bezüglich 
     psychosozialen Risiken ist im Rahmen der erwähnten 
     Modernisierung des Arbeitsgesetzes wichtig. Im Vordergrund 
     stehen Branchenlösungen, die zu definierende Anforderungen und 
     Kriterien erfüllen.
   - Die sozialpartnerschaftlichen Grundlagen des Arbeitsgesetzes 
     sind bewährt und entsprechend aufrecht zu erhalten. Daher 
     braucht es keine Totalrevision des Arbeitsgesetzes, sondern 
     lediglich punktuelle Flexibilisierungen.

Fazit

Wenn obigen Grundlinien gefolgt wird, dann ist eine Lösung möglich, welche den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern wesentlich besser gerecht wird und zeitgemässe Arbeits- und Lebensformen (z.B. zwecks Vereinbarkeit von Beruf und Familie) wirksam ermöglicht. Es geht nicht darum, mit diesen Massnahmen das Arbeitsgesetz aufzuweichen, sondern zu modernisieren und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser gerecht zu werden. Damit können die Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand der Schweiz aufrechterhalten werden.

Für die allianz denkplatz schweiz - bestehend aus den Branchen- und 
Berufsverbänden asco (Beratung), BPRA (PR), EXPERTsuisse 
(Wirtschaftsprüfung, Steuern, Treuhand), ICTswitzerland (ICT), SWICO 
(IT/ICT), Treuhandsuisse (Treuhand): 
Marius Klauser, Geschäftsführer, allianz denkplatz schweiz  
marius.klauser@allianz-denkplatz-schweiz.ch+41 79 604 20 69
Für die plattform - bestehend aus den Angestelltenverbänden 
Kaufmännischer Verband, Schweizer Kader Organisation SKO, Angestellte
Schweiz und der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management ZGP: 
Christian Zünd, CEO, Kaufmännischer Verband,  christian.zuend@kfmv.ch 
+41 79 815 79 12 
Jürg Eggenberger, Geschäftsleiter, Schweizer Kader Organisation SKO,  
j.eggenberger@sko.ch +41 76 396 19 17

Kontakt:

Jürg Eggenberger,
Geschäftsleiter,
Schweizer Kader Organisation SKO,
j.eggenberger@sko.ch
+41 76 396 19 17

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