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Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz geht in Vernehmlassung: Gesetzesentwurf unbrauchbar

Altdorf (ots)

Güter erst 2017 auf die Schiene? So schlägt es das
neue Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz vor. Die Alpen-Initiative 
fordert den Bundesrat auf, den Verfassungsauftrag von 1994 endlich 
ernst zu nehmen und den Alpenschutzartikel umzusetzen. Eine 
Verschiebung des Verlagerungstermins 2009 kommt für die 
Umweltorganisation nicht in Frage.
Das Schweizer Volk hat 1994 beschlossen, dass der alpenquerende 
Schwerverkehr innerhalb von zehn Jahren auf die Schiene verlagert 
werden soll. Das neue Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz sieht vor, 
die Güter bis 2017 auf die Schiene zu verlagern. Der 
Verlagerungstermin wird im neuen Gesetz mit Füssen getreten! Der 
Alpenschutzartikel gibt dem Bundesrat seit 12 Jahren die Kompetenz 
und den klaren Auftrag, die für die Verlagerung nötigen Massnahmen 
auf dem Verordnungsweg zu treffen. Es ist unverständlich, dass der 
Bundesrat die Verlagerung nicht selbst in die Hand nimmt. Das 
Parlament muss gemäss Bundesverfassung nur die Ausnahmen regeln. 
Dies ist mit der Definition des Verlagerungsziels von maximal 
650'000 Fahrten im Jahr 2009 im geltenden erkehrsverlagerungsgesetz 
bereits geschehen.
Alpentransitbörse ab 2008 
Die Alpen-Initiative begrüsst, dass der Bundesrat die Einführung 
einer Alpentransitbörse zur Begrenzung des alpenquerenden 
Schwerverkehrs ins Auge fasst. Aber nur wenn er diese 2008 wirklich 
einführt, kann das Verlagerungsziel eingehalten werden. Die 
finanzpolitische Zurückhaltung des Bundesrates bei der 
Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs ist verständlich. Aber 
wenn die Alpentransitbörse nicht bald eingeführt wird, gibt es für 
die Umsetzung des Volkswillens keine Alternative. Die 
Alpentransitbörse würde die Subventionierung überflüssig machen. 
Hingegen ist für allenfalls nötige Massnahmen zur 
Kapazitätssteigerung auf dem Schienennetz insbesondere im 
Mittelland genügend Geld bereit zu stellen.
Aufsichtsbeschwerde 
Jetzt warten wir schon 12 Jahre vergebens auf 
griffige Massnahmen des Bundesrates. Es geht nicht an, dass der 
Bundesrat sich weiterhin um seine Verantwortung herumdrückt oder 
diese dem Parlament abschiebt. Wenn jetzt nicht endlich Entscheide 
getroffen werden, wird die Alpen-Initiative dem Parlament eine 
Aufsichtsbeschwerde gegen den untätigen Bundesrat einreichen.
Für Auskünfte steht Ihnen gerne Andreas Weissen, Vize-Präsident der 
Alpen-Initiative, zur Verfügung.
Mobile: 079 549 92 41
www.alpeninitiative.ch

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