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Alpen-Initiative

Maximallänge für Lastwagen am San Bernardino, Grossen St. Bernhard und Simplon

Altdorf (ots)

Ein uneingeschränkter Schwerverkehr ist nach den
Unfällen am San Bernardino nicht länger verantwortbar. Die
Alpen-Initiative fordert deshalb aus Sicherheitsgründen eine
sofortige Verkehrsbeschränkungen auf den Alpenpässen. Auf dem
Gotthardpass gilt bereits heute ein Verbot für Anhängerzüge und
Sattelschlepper.
Die Umleitung des Gotthardschwerverkehrs über den San Bernardino
(1600 m ü.M.), den Grossen St. Bernhard (1900 m ü. M.) und den
Simplon (2000 m ü.M.) ist unverantwortlich. Die Strassen sind steil,
die Kurven eng und die Tunnel am Gr. St. Bernhard und am San
Bernardino sind sicherheitsmässig weit schlechter gerüstet als der
Gotthardtunnel. Die Risiken des Schwerverkehrs können weder den
VerkehrsteilnehmerInnen noch den AnwohnerInnen zugemutet werden. Die
wiederholten schweren Unfälle auf der A13 sollten genügend Warnung
sein. Wenn wir nicht eine weitere Katastrophe provozieren wollen, so
ist der Schwerverkehr über die Pässe sofort zu beschränken.
Die Alpen-Initiative fordert daher die betroffenen Kantone auf,
gestützt auf Artikel 3 des Strassenverkehrsgesetzes und Artikel 1 der
Durchgangsstrassenverordnung die Durchfahrt auf Lastwagen von max. 12
Metern Länge und 2,5 Metern Breite zu beschränken. Damit werden lange
Anhängerzüge und Sattelschlepper, welche die grösste Gefahr
darstellen, ferngehalten.
Die Regelung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die im
Augenblick für die Gotthard-Passstrasse gilt, wo nur Solo-Lastwagen
zugelassen sind. Anders als bei einer Kontingentierung oder einer
Abstandsvorschrift im Tunnel ist für die Transportunternehmen bereits
im voraus klar, welche Fahrzeuge passieren dürfen und welche nicht.
Die Suche nach Stauräumen erübrigt sich. Die Versorgung des Tessins
ist gewährleistet. Für den übrigen Schwerverkehr steht die Bahn zur
Verfügung. Die Beschränkungen widersprechen internationalem Recht
nicht, bleiben doch die Strassen grundsätzlich offen. Da sich auch
einheimische Fahrzeuge an die Bestimmungen halten müssen, sind sie
auch nicht diskriminierend.

Kontakt:

Alf Arnold, tel. +41 41 870 97 85

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