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Asylgesetz: SRK will besseren Schutz für verletzliche Menschen

Bern (ots)

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat den humanitären Auftrag, besonders verletzliche Menschen zu schützen und sich für ihre Anliegen einzusetzen. In Erfüllung dieses Auftrages nimmt es zur Asylgesetzrevision, über die am 5. Juni 2016 abgestimmt wird, wie folgt Stellung:

Obschon die Revision eine erneute Verschärfung des Asylgesetzes bedeutet, kann sie als ein guter Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen bezeichnet werden. Für die Asylgesetzrevision spricht, dass sie insgesamt für Gruppen besonders verletzlicher Menschen entscheidende Verbesserungen bringt: die Chance auf unentgeltliche Rechtsvertretung und Rechtsschutz für alle Asylsuchenden, verkürzte und somit schnellere Verfahren sowie die Berücksichtigung von Anliegen besonders verletzlicher Asylsuchender. Das SRK mit seinen Kantonalverbänden und Rettungsorganisationen, das sich in ihrer täglichen Arbeit im In- und Ausland für verletzliche Migrantinnen und Migranten einsetzt, sieht aus dieser Optik im revidierten Gesetz folgende positive Punkte:

1. Chancengleichheit für Verletzliche durch Rechtsvertretungen: Verletzliche Asylsuchende sind besonders darauf angewiesen, dass ihre Interessen gewahrt werden. Das revidierte Asylgesetz sieht vor, dass ihnen eine Rechtsvertretung zur Seite gestellt wird. Das ist besonders wichtig für Menschen, die mit Abläufen und Sprache nicht vertraut sind. Unbegleitete Minderjährige, gesundheitlich beeinträchtigte Asylsuchende, schwangere Frauen, ältere Menschen, Alleinerziehende sowie Menschen, die physische oder psychische Gewalt und Traumata erlebt haben, erhalten dank dieser Rechtsvertretung die gleichen Chancen auf einen korrekten Entscheid wie alle anderen Asylsuchenden. Aufgrund der fixen Kostenpauschale pro Fall für die Rechtsvertretung entstehen mit dem neuen Asylgesetz keine höheren Kosten. Im Gegenteil: In der Testphase sind diese sogar tiefer ausgefallen.

2. Ausweitung des Schutzes für Verletzliche: Neu werden Kinder von Beginn an Grundschulunterricht in den Zentren des Bundes erhalten. Den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, Familien mit Kindern und betreuungsbedürftigen Personen wird zudem bei der Unterbringung besonders Rechnung getragen. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende erhalten von Beginn an mit der Rechtsvertretung auch eine Vertrauensperson, die ihnen beisteht, bis sie einen Asylentscheid erhalten.

3. Integrationsförderung von Anfang an: Besonders verletzliche Asylsuchende mit guten Chancen auf einen positiven Entscheid profitieren vom beschleunigten Verfahren. Sie werden schneller als Flüchtlinge anerkannt oder als vorläufig Aufgenommene den Kantonen zugewiesen. Dort können sie die Sprache erlernen und sich dank Integrationsangeboten beruflich und sozial integrieren. Im alten System mit den langwierigen Verfahren waren den Beteiligten teilweise über Jahre hinweg die Hände gebunden.

4. Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit auch bei hohen Gesuchzahlen: Durch die unentgeltlichen Rechtsvertretungen bleiben die rechtsstaatlichen Prinzipien gewahrt. Die Testphase hat gezeigt, dass die Dossiers bei Beschwerden durch die Rechtsberatenden qualitativ gut waren. Die beschleunigten Verfahren sind zudem ein wichtiges Instrument, um angesichts der steigenden Gesuchzahlen handlungsfähig zu bleiben.

Das SRK schätzt die verkürzten Verfahren aber auch als ein Risiko ein. Sie setzen traumatisierte Asylsuchende unter Druck, innert kurzer Zeit ihr erlebtes Leiden benennen zu können. Gelingt ihnen dies nicht, wirkt sich das auf den Asylentscheid negativ aus. Diesen Menschen soll deshalb besondere Unterstützung zukommen.

Kontakt:

Beat Wagner, Leiter Kommunikation SRK
031 387 74 08 / 076 372 41 84 / beat.wagner@redcross.ch

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