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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

Menschenunwürdiges Asylgesetz

Bern (ots)

Das revidierte Asylgesetz verstösst laut dem
Schweizerischen Roten Kreuz gegen den Grundsatz der Menschlichkeit. 
Flüchtlinge müssen befürchten, dass die Schweiz ihnen das 
Menschenrecht vorenthält, hier Asyl zu suchen.
Das Schweizerische Rote Kreuz hat wiederholt darauf hingewiesen, 
dass die Anwendung des revidierten Asylgesetzes schwerwiegende 
Verletzungen des Grundsatzes der Menschlichkeit und der 
Menschenwürde zur Folge haben kann. Es sprach sich deshalb mehrmals 
gegen verschiedene Aspekte der Revision des Gesetzes aus und wird 
dies auch künftig tun.
Drei Elemente der Revision sind nach Auffassung des Schweizerischen 
Roten Kreuzes mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar:
Die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asyl 
Suchenden schafft immer mehr Sans-Papiers: Die Betroffenen werden in 
prekäre Lebenssituationen gedrängt, die Verelendung und Ausbeutung, 
zuweilen auch ein Abrutschen in die Kriminalität zur Folge haben 
können. Selbst besonders verletzliche Personen, wie Kranke, Familien 
mit Kindern und unbegleitete Minderjährige, werden von dieser 
Massnahme nicht ausgeschlossen. Für sie ist eine selbständige 
Ausreise oft nicht möglich, gleichzeitig haben sie keinen Anspruch 
auf Rückkehr-Unterstützung.
Gemäss dem neuen Gesetz wird auf Asylgesuche von Menschen ohne 
gültige Identitäts- oder Reisepapiere nicht mehr eingetreten. Diese 
Massnahme verstösst gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und 
schliesst Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt oder gefoltert 
worden sind, von der Prüfung ihrer Asylgründe aus. Aufgrund der 
Arbeit mit gefolterten Flüchtlingen kann das Schweizerische Rote 
Kreuz bestätigen, dass vielen Flüchtlingen die Papiere von der 
Regierung ihres Herkunftsstaates abgenommen worden sind und die 
Wiedererlangung unmöglich war, da die Gefahr der erneuten Inhaftie- 
rung und Folter bestand. Das Schweizerische Rote Kreuz weiss auch 
aus seiner jahrzehntelangen humanitären Erfahrung in der Betreuung 
verfolgter Menschen, dass die Vorlage von Identitätspapieren 
besonders bei Krieg und politischen Wirren nicht in jedem Fall 
erwartet werden kann.
Die Verschärfung der Zwangsmassnahmen wie die Verlängerung der 
Ausschaffungshaft oder die Einführung der so genannten 
Durchsetzungshaft widersprechen humanitären Grundsätzen und dem 
verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Die Rotkreuzbewegung bemüht sich weltweit, menschliches Leiden zu 
verhüten und zu lindern. Es liegt in der Pflicht des Schweizerischen 
Roten Kreuzes, auf die Unmenschlichkeit der Inhalte dieser 
Gesetzesrevision öffentlich aufmerksam zu machen. Das Rote Kreuz 
kann sich nicht lediglich auf das «Auffangen» der negativen 
Auswirkungen dieses Gesetzes beschränken.
Weitere Informationen:
Hans-Beat Moser, Leiter des Departements Migration SRK
031 387 72 19 / 079 209 27 41

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