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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

SRK: Menschenwürde ist unantastbar

Bern (ots)

An der heutigen Tagung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK)
zum Thema «Ist Menschenwürde verhandelbar?» wurde Kritik an den 
Verschärfungen im Asylbereich laut. Rund 180 Fachpersonen aus 
Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter von nichtstaatlichen 
Organisationen haben an diesem Anlass des SRK in Bern teilgenommen. 
Auch der Schutz von Sans-Papiers und Asyl Suchenden wurde 
diskutiert.
«Jedem Menschen steht eine Würde zu – ungeachtet ob er reich oder 
arm, dunkel oder hell, gläubig oder ungläubig, Frau oder Mann, fremd 
oder ansässig ist», führte der Staatsrecht-Professor Jörg Paul 
Müller in die Tagung ein. Bezug nehmend auf die Minimalzentren für 
abgewiesene Asyl Suchende stellt er die brisante rhetorische Frage, 
wie viel Unwohlsein der Staat einem Asyl Suchenden bewusst zufügen 
dürfe, bis dieser seine Identität preisgibt oder sich aus der 
Schweiz entfernt. Die schweizerische Bundesverfassung gibt eine 
klare Antwort: Sie verbietet in jedem Fall, einen anderen Menschen 
psychisch oder physisch zu einem Verhalten zu zwingen. Denn dies sei 
ein Angriff auf die Freiheit innerer Willensentscheidung – und somit 
auf die Würde des Menschen.
Die Referentinnen und Referenten diskutierten im Weiteren die 
Lebenssituation von Sans-Papiers in der Schweiz und deren Zugang zur 
Gesundheitsversorgung. Jürg Schertenleib von der Schweizerischen 
Flüchtlingshilfe wies darauf hin, dass der Sozialhilfestopp im 
Asylbereich aus vielen abgewiesenen Asyl Suchenden Sans-Papiers 
mache. 
Myrtha Welti von der Eidgenössischen Ausländermission stellte die 
Rolle der Arbeitsgruppe Sans-Papiers bei der unabhängigen Prüfung 
von Dossiers vor. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Kantonen und 
Bund
An der Podiumsdiskussion nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus 
Wissenschaft sowie nichtstaatliche Organisationen (NGO) teil. Sie 
waren sich einig darüber, dass der Schutz der Grundrechte von 
verletzlichen Personen wie Sans-Papiers und Personen mit einem 
Nichteintretensentscheid unter allen Umständen gewährleistet werden 
müsse. Der Staat sei verpflichtet, notwendige Strukturen 
sicherzustellen: den Zugang zur Gesundheitsversorgung und Nothilfe. 
Dies sei nicht die Aufgabe von nichtstaatlichen Organisationen und 
Hilfswerken. Vielmehr hielten diese «den Finger in die Wunde»: Sie 
linderten die Not von Betroffenen dort, wo sich der Staat aus der 
Verantwortung ziehe und mache auf Defizite aufmerksam.
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, Leiter Abteilung Asyl, Departement Migration SRK: 079 
701 11 78
Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch 
(Presse)

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