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SVTI: Nein zum Abbau des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wallisellen (ots)

Laufende Vernehmlassung zur Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV)
Mit einer neu zu erlassenden "Verordnung über
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bei der Verwendung von meldepflichtigen Druckgeräten"
(DGVV) will der Bundesrat das Druckgeräteverwendungsrecht erneuern.
In seiner Vernehmlassungsantwort meldet der SVTI Schweizerischer
Verein für technische Inspektionen gegen den Verordnungsentwurf
Bedenken an. Der Schutz der Bevölkerung, insbesondere der
Arbeitnehmenden vor den möglichen Gefahren von Druckgeräten würde
erheblich abgebaut.
Aufgrund der möglichen Gefahren, die mit der Verwendung von
Druckgeräten (Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen) verbunden
sind, kennt praktisch jedes Land Vorschriften über das Aufstellen und
den Betrieb von Druckgeräten.
Mit der Begründung, den heutigen Kriterien der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und zugleich den Konzepten der
EU-Gesetzgebung Rechnung tragen zu wollen, beabsichtigt der
Bundesrat, die Vorschriften über die Verwendung von Druckgeräten
vollständig neu zu gestalten. Am 7. Juli 2006 endet die
Vernehmlassung zum Entwurf einer "Verordnung über die Sicherheit und
den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der
Verwendung von Druckgeräten" (Druckgeräteverwendungsverordnung,
DGVV).
Der SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen, dem
unter anderem das Kesselinspektorat zugehört, meldet in seiner
Vernehmlassungsantwort Bedenken zum DGVV-Entwurf an. Der SVTI
kritisiert an der Vorlage insbesondere
  • die willkürliche Lockerung (und dadurch Aufweichung) der Prüfgrenzen,
  • die Festlegung von weniger sicheren Prüfgrenzen als im Ausland sowie
  • die Aufhebung der bewährten Abnahmeprüfung für Druckgeräte.
Die DGVV-Verordnung in der vorgesehenen Fassung bedeutet nach
Ansicht des SVTI einen Abbau des Schutzes der Bevölkerung,
insbesondere der Arbeitnehmenden vor den möglichen Gefahren von
Druckgeräten.
Der Entwurf der DGVV kann aus den genannten Gründen nicht gut
geheissen werden, sondern bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SVTI findet sich unter
der Adresse http://www.svti.ch/dgvv

Kontakt:

Dr. Herbert Egolf
Direktor SVTI
Tel. +41/44/877'61'05
E-Mail: herbert.egolf@svti.ch

Franco Brunner
Leiter Marketing / Kommunikation
Tel. +41/44/877'61'39
E-Mail: franco.brunner@svti.ch

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