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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Kontoeröffnung via Internet

Bern (ots)

Die Bankenkommission verpflichtet die reinen
Internet-Banken und -Effektenhändler, vor der Kontoeröffnung zum
Zwecke der Überprüfung der Kundenidentität und der fortlaufenden
Überwachung der Geschäftsbeziehung in bestimmten Fällen obligatorisch
eine persönliche Vorsprache durchzuführen. In jedem Fall gilt dies
für Kunden, welche zu Beginn der Geschäftsbeziehung Vermögenswerte
von 500'000 Franken oder mehr einbringen. Dies teilt der Bundesrat
auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD)
mit.
Tillmanns hatte sich erkundigt, wie die im Geldwäschereigesetz
vorgeschriebene Überprüfung der Kundenidentität bei Kontoeröffnungen
via Internet sicher gestellt wird. Wie der Bundesrat festhält, sind
solche Kontoeröffnungen gesetzlich nicht explizit geregelt, womit die
physische Anwesenheit des Kunden oder der Kundin nicht grundsätzlich
gefordert ist. Die Kontoeröffnung kann auch auf dem Korrespondenzweg
erfolgen, wobei die Wohnsitzadresse des Vertragspartners durch
Postzustellung bestätigt werden muss. Bei einer persönlichen
Vorsprache in einem späteren Zeitpunkt muss zudem eine persönliche
Identifikation erfolgen. Die Angemessenheit der heutigen Regelung
wird zur Zeit durch eine von der Eidg. Bankenkommission (EBK)
eingesetzte Arbeitsgruppe überprüft, wie der Bundesrat weiter
mitteilt.

Kontakt:

Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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