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Entschädigung für die Ausgabekosten der 40-Tonnen-Kontingente

Bern (ots)

Im Rahmen des Vollzugs des bilateralen
Landverkehrsabkommens mit der EU ist den Kantonen die Ausgabe der
Bewilligungen für 40-Tonnen-Kontingente im Binnentransport übertragen
worden. Der Bundesrat hat heute beschlossen, sie für die Erfüllung
dieser Aufgabe zu entschädigen. Die Höhe der Abgeltung beträgt 45
Franken pro Tageskarte. Der Beschluss tritt rückwirkend per 1. Januar
2001 in Kraft.
Die Kantone verfügen 2001 und 2002 im Rahmen der
40-Tonnen-Kontingente über 150'000 Bewilligungen für Binnentransporte
auf der Strasse. 2003 und 2004 wird diese Zahl auf 200'000 erhöht.
Diese Kontingente werden in Form von Tageskarten unter den
Strassentransportunternehmungen verteilt, wobei eine Tageskarte 3
Bewilligungen aus dem Kontingent entspricht.
Der Preis der Tageskarten wird in einer Verordnung des Bundesrates
analog zu den Tarifen festgelegt, die mit der EU im
Landverkehrsabkommen vereinbart wurden. Auf eine entsprechende
Anfrage der Kantone hin hat der Bundesrat anerkannt, dass die Kantone
von den Schweizer Transportunternehmungen (die als Einzige zu
Binnentransporten befugt sind) nicht zusätzlich zum Preis der
Tageskarte noch eine Gebühr zur Deckung ihrer Verwaltungskosten
erheben können. Würden sie dies tun, wären die Schweizer Camionneure
gegenüber den ausländischen Strassentransportunternehmern
diskriminiert. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die
Verwaltungskosten der kantonalen Amtsstellen dem Bund aufzubürden.
Die Ausgabekosten einer Tageskarte werden auf 45 Franken
geschätzt. 2001 und 2002 werden 50'000 Tageskarten verteilt (das sind
150'000 Bewilligungen, da 1 Tageskarte 3 Bewilligungen entspricht);
dem Bund entstehen dadurch jährliche Kosten von 2,25 Millionen
Franken. Unter dem Vorbehalt der Ausschöpfung der Kontingente wird
sich dieser Betrag 2003 und 2004 auf 3 Millionen Franken pro Jahr
erhöhen.

Kontakt:

Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 322 60 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. ++41 (0)31 322 60 33
Fax ++41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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