Tous Actualités
Suivre
Abonner TAK Tripartite Agglomerationskonferenz

TAK Tripartite Agglomerationskonferenz

Tripartite Agglomerationskonferenz: weiteres Vorgehen konkretisiert

Bern (ots)

Als Partner der Tripartiten Agglomerationskonferenz
haben Bund, Kantone und Gemeinden das anlässlich der konstituierenden
Sitzung vom 20. Februar 2001 beschlossene Arbeitsprogramm vertieft
und konkretisiert
Anlässlich der Sitzung vom 10. Mai 2001 hat die Tripartite
Agglomerationskonferenz (TAK) unter der Leitung des Luzerner
Regierungsrates Paul Huber den gemeinsamen Zwischenbericht des
Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und des Staatssekretariats für
Wirtschaft (seco) zur Agglomerationspolitik diskutiert und das
weitere Vorgehen in den Bereichen der Sozial- sowie der Ausländer-
und Integrationspolitik besprochen: Im Rahmen der Folgearbeiten aus
dem Bericht über die Kernstädte vom 7. Juni 1999 und in
Konkretisierung der "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" sowie der
Neuen Regionalpolitik erarbeiten ARE und seco einen Bericht zur
Agglomerationspolitik des Bundes. Jetzt hat die TAK einen
Zwischenbericht diskutiert, der primär die Ergebnisse von
Grundlagenstudien zusammenfasst. Der eigentliche Bericht wird
anlässlich der nächsten Sitzung der TAK im Oktober besprochen werden,
bevor er dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wird. In diesem
Bericht sollen die Probleme, die sich den Agglomerationen stellen,
sowie eine konkrete Massnahmenplanung dargestellt werden.
Was die agglomerationsspezifischen Probleme im Bereich der
Sozialpolitik betreffen, haben sich die Partner darauf geeinigt, den
Handlungsbedarf unter Federführung der Sozialdirektorenkonferenz
(SODK) in den nächsten Monaten zu evaluieren. Gestützt auf die daraus
resultierenden Ergebnisse soll bis Oktober ein Entwurf für einen
Leistungsvertrag zwischen der TAK und der SODK erarbeitet werden.
Darin sind der Inhalt und das weitere Vorgehen in diesem Bereich
festzuhalten. Für die entsprechenden Arbeiten wurde eine bis Oktober
befristete tripartite Arbeitsgruppe unter Leitung der SODK
eingesetzt. Der Bund wird durch das EDI (BSV) in diesem Gremium
vertreten.
Auch im Bereich der Ausländer- und Integrationspolitik haben sich
die Partner darauf geeinigt, den Handlungsbedarf bis Oktober zu
prüfen und gestützt darauf allenfalls einen Leistungsvertrag zu
entwerfen. Die dazu erforderlichen Arbeiten sind von einer
tripartiten Arbeitsgruppe unter der Federführung der Konferenz der
kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) auszuführen.
Die nächste Sitzung der TAK findet am 18. Oktober 2001 statt.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Paul Huber, Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartement LU, Präsident TAK, Tel. +41 41 228 57 81
Dr. AndrÈ Baltensperger, Sekretär KdK, Tel. +41 32 625 26 70
Georg Tobler, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE),
Tel. +41 31 322 53 91
Sigisbert Lutz, Generalsekretär SGV, Tel. 858 31 16

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation, Pressedienst
EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Presse- und
Informationsdienst
KdK Konferenz der Kantonsregierungen
SSV Schweizerischer Städteverband
SGV Schweizerischer Gemeindeverband