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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Führerausweis nur noch auf Probe

Bern (ots)

Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um
einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der 
Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach 
bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem 
Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet 
abgegeben. Der Bundesrat hat heute die für die Umsetzung in den 
Kantonen notwendigen Ausführungsbestimmungen zur SVG-Revision vom 
14.12.2001 verabschiedet.
Lernfahrende erhalten den Führerausweis nach bestandener praktischer 
Prüfung nur noch auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer 
den unbefristeten Führerausweis erwerben will, muss die 
vorgeschriebene Weiterausbildung absolvieren und untersteht während 
der Probezeit einem verschärften Sanktionsregime.
Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der 
Probezeit
Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr 
verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich 
zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch 
Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen 
Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen 
Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich 
anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht 
älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens 
ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.
Obligatorische Weiterausbildung
Insbesondere jugendliche Neulenkende sind im Strassenverkehr weniger 
wegen mangelnder Fahrtechnik als wegen Selbstüberschätzung und 
erhöhter Risikobereitschaft gefährdet. Die Weiterausbildung ist 
daher weder als Fahrausbildung unter Anleitung eines Fahrlehrers 
noch als Instruktion mit Übungen zur Fahrtechnik konzipiert. Die 
Kursteilnehmenden sollen nicht lernen, wie man Grenzsituationen mit 
bestimmten Fahrtechniken bewältigen kann, sondern wie man sie von 
vornherein vermeidet. Zudem soll das umweltschonende und 
partnerschaftliche Fahren weiter entwickelt werden. Die 
Weiterausbildungskurse werden im Gruppenunterricht von speziell 
ausgebildeten Moderatoren durchgeführt. Sie müssen bei einem 
kantonal anerkannten Kursveranstalter besucht werden. Die 
Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage 
aufgeteilt. Die Kursgebühr dürfte sich im Rahmen des Gegenwertes von 
acht Fahrstunden bei einem Fahrlehrer bewegen.
Erster Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des 
Führerausweises
Am ersten Kurstag werden das Bewusstsein der Kursteilnehmenden für 
die eigenen Fähigkeiten und der Umgang mit Risiken thematisiert. 
Mittels Unfallanalysen werden einerseits verschiedene 
Unfallursachen, andererseits aber auch die straf- und 
massnahmerechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen 
aufgearbeitet. Die Kursteilnehmenden sollen zudem auf einem für den 
übrigen Strassenverkehr nicht zugänglichen Platz gefahrlos erkennen 
und erleben, warum sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen 
geraten sollen und wie sie diese vermeiden können. Der erste Kurstag 
soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises 
auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen 
die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.
Feedbackfahrt zur Verbesserung der Selbsteinschätzung
Am zweiten Kurstag absolvieren alle Kursteilnehmenden eine so 
genannte Feedbackfahrt, auf der sie vom Moderator und weiteren 
Kursteilnehmenden begleitet werden. Im Anschluss daran geben die 
mitfahrenden Kursteilnehmenden dem Fahrzeugführer oder der 
Fahrzeugführerin Rückmeldungen zum Fahrstil. Der Fahrzeugführer oder 
die Fahrzeugführerin wird so in die Lage versetzt, kritische 
Äusserungen von meist Gleichaltrigen mit dem Selbstbild zu 
vergleichen. Dadurch wird die Bereitschaft erhöht, die Fremd- und 
die Selbsteinschätzung in Einklang zu bringen. Am zweiten Kurstag 
vertiefen die Kursteilnehmenden zudem die Kenntnisse über 
umweltschonendes und energiesparendes Fahren, die sie in der ersten 
Ausbildungsphase erworben haben.
Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildung
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen 
Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen 
Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt 
werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht 
absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Personen, die 
danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um 
einen Lernfahrausweis einreichen. Wer die Weiterausbildung nicht 
absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein 
Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. 
Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während 
mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Die 20- bis 24-jährigen Lenker und Lenkerinnen sind statistisch 
öfter an Verkehrsunfällen beteiligt als ältere Verkehrsteilnehmende. 
Bei den 18- bis 24-Jährigen bilden Verkehrsunfälle sogar die 
häufigste Todesursache. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb 
des unbefristeten Führerausweises werden einen wichtigen Beitrag zur 
Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Neulenkenden leisten.
UVEK  
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr Energie, 
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Bundesamt für Strassen, Informationsdienst, Tel. 031 324 14 91

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