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Das Gotthard-Komitee

Gotthard-Komitee: Zufahrten zur NEAT nicht vergessen

Luzern (ots)

Das Gotthard-Komitee verlangt vom Bund die
Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen für eine
NEAT-2-Vorlage. Die für eine Vorlage über die zukünftige Entwicklung
der Bahnprojekte (ZEB) erarbeiteten Grundlagen zeigen mit aller
Deutlichkeit, dass die aus dem FinöV-Beschluss noch verfügbaren
Mittel nicht ausreichen, um die für die Umsetzung des
Transitbeschlusses und die Verlagerungspolitik sowie die Erfüllung
internationaler Verpflichtungen unentbehrlichen Grossprojekte
zeitgerecht zu verwirklichen. Mit den Basistunnels am Gotthard und
Ceneri ist die NEAT am Gotthard noch nicht gebaut. Neben dem Ausbau
der unmittelbaren Zufahrten im Norden und Süden sind vor allem der
Zimmerberg-Basistunnel und die dritte Juraquerung unverzichtbare
Elemente für eine leistungsstarke Gotthardachse.
Das Gotthard-Komitee, die Vereinigung der 12 im Einzugsgebiet der
Gotthardachse gelegenen Kantone unter dem Vorsitz von Rita Fuhrer,
Regierungsrätin Kanton Zürich, hat zu den Grundlagen für eine
Botschaft über die zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte ZEB
Stellung genommen. Dabei anerkennt auch das Gotthard-Komitee die
Notwendigkeit einer Gesamtschau, weil diese für weiterführende
Planungen eine solide Grundlage schaffen kann und es erlaubt, den
Blick nun wieder in die Zukunft zu richten. Ernüchternd wird aber
auch festgestellt, dass verschiedene grössere Projekte von hoher
Dringlichkeit angesichts der beschränkten Mittel in diesem Konzept
keine Aufnahme finden konnten.
Die Gesamtschau darf sich darum nicht darauf beschränken, wie die
aus dem FinöV-Beschluss von 1998 noch verfügbaren Mittel über das
Land verteilt werden sollen. Ein solches Vorgehen greift zu kurz.
Eine Gesamtschau auf der Grundlage des vom Bundesrat gutgeheissenen
Sachplans Verkehr zeigt mit aller Deutlichkeit, dass sehr rasch
zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen, um auch
Grossprojekte, wie sie für die Umsetzung des Transitbeschlusses und
die Verlagerungspolitik und damit auch zur Vermeidung von Konflikten
zwischen Personen- und Güterverkehr unentbehrlich sind, verwirklichen
zu können. Es braucht darum aus der Sicht des Gotthard-Komitees neben
ZEB einen zusätzlichen Beschluss für eine NEAT-2-Vorlage, damit dem
Problemdruck auf der Nord-Süd-Achse nach Fertigstellung des Gotthard-
und Ceneri-Basistunnels entgegengewirkt werden kann.
Das Gotthard-Komitee stellt mit Nachdruck fest, dass die NEAT am
Gotthard mit den beiden Basistunnels am Gotthard und Ceneri noch
nicht gebaut ist. Im internationalen Personenverkehr kann sie ihre
Aufgabe ohne den einen integrierenden Bestandteil des
Alpentransitbeschlusses vom 20. März 1998 darstellenden
Zimmerberg-Basistunnels nicht erfüllen. Das gleiche gilt in Bezug auf
den internationalen Güterverkehr für den dritten Juradurchstich, zu
dessen rechtzeitiger Erstellung sich die Schweiz in der bilateralen
Vereinbarung mit Deutschland über die Sicherung des Zulaufs zur NEAT
vom 2. Juni 1998 vertraglich verpflichtet hat. Auf allen Abschnitten
der Gotthard-Achse im Norden und im Süden ist ausserdem
sicherzustellen, dass der regionale Personenverkehr in der heutigen
Qualität gewährleistet und nachfragegerecht weiterentwickelt werden
kann.

Kontakt:

Walter Niklaus, Geschäftsführer
Tel. +41/41/318'11'41

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