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Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko auf den 1. Juli 2001

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 15. Juni die notwendigen
Verordnungsänderungen beschlossen, um das Freihandelsabkommen
zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko sowie das
Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Mexiko auf den 1.
Juli 2001 in Kraft zu setzen.
Mexiko setzt die Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft. Die
Abkommen wurden Ende November 2000 unterzeichnet und in der
vergangenen Junisession von den Eidg. Räten genehmigt. Als Folge
dieser Abkommen können ab dem 1. Juli 2001 sämtliche
Industrieprodukte sowie eine Reihe von Agrarprodukten mit Ursprung in
Mexiko zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Landwirtschaftsprodukte die vollständig zollfrei werden sind unter
anderen Rohkaffee, Honig zur industriellen Weiterverarbeitung,
Bananen, tropische Früchte, Zitrusfrüchte, Suppen, Saucen, Bier,
Tequila sowie spezifiziert pathogenfreie Eier für pharmazeutische
Zwecke.
Für einige Landwirtschaftsprodukte werden die Zölle reduziert
(z.B. anderer Honig, Kaugummi, zuckerhaltige tropische Fruchtsäfte
und Zigarren). Das Freihandelsabkommen EFTA-Mexiko öffnet aber auch
den Weg zu einer beschleunigten Dynamik der Schweizer Exporte von
Waren und Dienstleistungen nach Mexiko. Das Abkommen gewährleistet
der Schweizer Wirtschaft den gleichen präferenziellen Zugang zum
mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen wie ihn bereits
unsere Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten sowie
Kanada haben.
Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die
Schweizer Exporte betragen gegen eine Mia. SFr. pro Jahr, die
Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko sind ebenfalls erheblich. Ab
Inkrafttreten wird die Schweizer Industrie Zolleinsparungen von
jährlich bis zu 100 Mio. SFr. realisieren können. Neben der
Liberalisierung des Handels mit Industriewaren und mit
Dienstleistungen (u. a. Finanzdienstleistungen) enthält das
EFTA-Mexiko Abkommen Bestimmungen über den Schutz und die Förderung
von Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums und den
diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Beschaffungen.

Kontakt:

Minister Christian Etter, seco
Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen
Tel.: +41 (0)31 324 08 62
Stefan Moser, seco
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik
Tel.: +41 (0)31 322 24 09

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