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Keine Befreiung der Energie von der MWST

Bern (ots)

Der Bundesrat lehnt eine Befreiung der Energie von
der Mehrwertsteuer (MWST) ab. In seiner Antwort auf eine Motion von
Nationalrat Maurice Chevrier (CVP/VS) hält er fest, die Befreiung der
Energielieferung von der MWST hätte zur Folge, dass sämtliche
Energieproduzenten und -händler nicht mehr zum Abzug ihrer Vorsteuern
berechtigt wären. Alle energieintensiven Industriefirmen würden mit
der so genannten Taxe occulte belastet. Diese Schattensteuer würde
als Kostenfaktor auf die Preise weitergereicht, was bei einem Export
von Strom auch der internationalen Konkurrenzfähigkeit abträglich
wäre.
Weil die Oeffnung des Schweizer Elektrizitätsmarkts die
einheimischen Wasserkraftwerke einem erhöhten internationalen
Wettbewerbsdruck aussetzt, hat Nationalrat Chevrier mit einer Motion
die Befreiung der Energie von der MWST und stattdessen eine Abgabe
auf nicht erneuerbaren Energien verlangt. Der Bundesrat lehnt den
parlamentarischen Vorstoss ab, weil er darin keine sinnvolle
flankierende Massnahme zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts zu
erkennen vermag. Der von Chevrier vorgeschlagene Systemwechsel würde
die Stromausfuhr wegen der Taxe occulte gegenüber der heutigen
Situation benachteiligen.
Aus staatspolitischen Gründen will der Bundesrat auch keine
Förderabgabe in die Vorlage zur Neuen Finanzordnung (NFO) aufnehmen,
da der Souverän einen Verfassungsartikel über eine
Energielenkungsabgabe in der Abstimmung vom 24. September 2000
verworfen hat. Dessen ungeachtet bleibt die aufkommensneutrale
Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie ein wichtiges Postulat
der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik des Bundesrates.

Kontakt:

Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung
Tel.: +41 (0)31 325 77 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.:+41 (0)31 322 60 33
Fax: +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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