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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko verabschiedet KMU-Bekanntmachung

(ots)

Anlässlich ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2005 hat die Wettbewerbskommission (Weko) eine Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen verabschiedet.

Die Bekanntmachung legt Kriterien fest, unter denen Abreden zwischen 
KMU nach dem verschärften Kartellgesetz unproblematisch sind. Dies 
geschieht einerseits durch die Konkretisierung der Kriterien der 
"Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit" und der "beschränkten 
Marktwirkung", andererseits durch Spezialvorschriften für 
Kleinstunternehmen.
Bei den Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, 
Jahresumsatz höchstens CHF 2 Mio.) wird in der Regel davon 
ausgegangen, dass Abreden unter ihnen keine spürbaren Auswirkungen 
auf dem Markt zu entfalten vermögen. Ausgenommen sind immer die 
sogenannten "harten Absprachen", d.h. insbesondere die Preis-, 
Gebiets- und Mengenabsprachen.
Für die übrigen Unternehmen gelten Marktanteilsschwellen (10% bei 
Abreden zwischen Konkurrenten, 15% bei Abreden zwischen Unternehmen 
verschiedener Marktstufen), bei deren Unterschreitung davon 
ausgegangen wird, dass diese Abreden nur eine beschränkte 
Marktwirkung haben. Wird gleichzeitig dargelegt, dass die 
entsprechende Abrede wettbewerbsfördernden Charakter aufweist und 
keine Preis-, Gebiets- oder Mengenabsprache beinhaltet, ist diese im 
Regelfall als unproblematisch einzustufen.
Sind die oben genannten Kriterien erfüllt, sehen die 
Wettbewerbsbehörden normalerweise von einer Verfahrenseröffnung ab.
Die vorliegende Bekanntmachung stützt sich auf eine Bestimmung, die 
anlässlich der KG-Revision 2003 neu eingeführt wurde. Die 
Wettbewerbsbehörden werden die Auswirkungen der vorliegenden 
Bekanntmachung aufgrund der gemachten Erfahrungen nach zwei Jahren 
überprüfen.
Die KMU-Bekanntmachung ist unter www.weko.ch abrufbar.
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Walter Stoffel
079 436 81 49
Dr. Patrik Ducrey
031 324 96 78
079 345 01 44 
patrik.ducrey@weko.admin.ch
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