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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko belastet Flughafen Zürich AG (Unique) mit einer Sanktion

(ots)

Weil die Flughafen Zürich AG (Unique) gegen eine Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) verstossen hat, wurde sie zur Bezahlung einer Sanktion von Fr. 248'000.– verpflichtet.

Am 1. Dezember 2003 hat die Weko gegen Unique eine Untersuchung 
wegen allfälligen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung 
eröffnet. Gleichentags wurden vorsorgliche Massnahmen gegen Unique 
verfügt. Anlass für diese Intervention der Weko war die 
Reorganisation der Parking-Dienstleistungen auf dem Flughafenareal 
(vgl. dazu RPW 2004/1, S. 102 ff. und 2004/3, S. 859 ff.)*.
Unique hatte damals den beiden Anbietern von Valet-Parking, der 
Sprenger Autobahnhof AG (Sprenger) und der Alternative Parking AG 
(AP), die Verträge gekündigt. Sprenger und AP nahmen am Flughafen 
Fahrzeuge von Passagieren in Empfang und parkierten diese ausserhalb 
des Flughafenareals zu einem günstigeren Preis.
Dieses Verhalten von Unique könnte einen Missbrauch einer 
marktbeherrschenden Stellung darstellen. Zur Sicherung des damaligen 
Zustandes während der Dauer des Verfahrens hat die Weko am 1. 
Dezember 2003 vorsorgliche Massnahmen verfügt. Unique wurde von der 
Weko unter Sanktionsdrohung verpflichtet, Sprenger und AP weiterhin 
Flughafeneinrichtungen zu bisherigen oder vergleichbaren Konditionen 
zu vermieten und die Gewerbe-Bewilligungen zu erteilen. Damit 
sollten die beiden Unternehmen ihr bisheriges Valet-Parking weiter 
anbieten können.
Die Angebote, die Unique Sprenger und AP in der Folge gemacht hat, 
genügten den von der Weko angeordneten Massnahmen nicht. Wegen 
Verstosses gegen eine Verfügung (Art. 50 Kartellgesetz) hat die Weko 
Unique deshalb am 5. Dezember 2005 zur Bezahlung eines 
Sanktionsbetrages von CHF 248'000.– verpflichtet. Die 
Wettbewerbsbehörde setzt nun das Hauptverfahren fort.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23
079 642 62 88
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich
*Dieses und weitere RPW sind zugänglich unter http://www.weko.ch,
„Publikationen“, „RPW“.

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