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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Die Weko erledigt die Problematik der Fahrschulpreise im Kanton Graubünden mittels einvernehmlicher Regelung

(ots)

An ihrer Sitzung vom 6. Januar 2003 hat die Wettbewerbskommission (Weko) festgestellt, dass die Fahrlehrer im Kanton Graubünden die Höhe der Preise für Fahrlektionen und Verkehrskundeunterricht untereinander abstimmen und dadurch der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt wird. Die meisten der betroffenen Fahrlehrer haben sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten aufzugeben, so dass das Verfahren für sie einvernehmlich erledigt werden konnte.

Die Untersuchungen der Weko haben ergeben, dass die Mehrheit der 
Mitglieder des Autofahrlehrerverbandes des Kantons Graubünden und 
des Fürstentums Liechtenstein (AVGL) nach wie vor den ehemals 
empfohlenen Preis befolgt. Dies obwohl der AVGL seit 1998 offiziell 
keine Tarifempfehlung mehr abgibt.
Eine Abstimmung der Preispolitik unter den Fahrlehrern wurde im 
weiteren durch eine "Kalkulationshilfe" erleichtert, welche der AVGL 
seinen Mitgliedern zur Verfügung stellte. Die Weko hat in einer 
Bekanntmachung aus dem Jahr 1998 festgehalten, dass 
Kalkulationshilfen nicht zulässig sind, wenn sie - wie das 
vorliegend der Fall war - de facto zur "Berechnung" eines zum voraus 
bestimmten Preises führen.
Der AVGL und die grosse Mehrheit seiner Mitglieder hat sich im 
Rahmen einer von der Weko genehmigten einvernehmlichen Regelung 
verpflichtet, das unzulässige Verhalten aufzugeben. Ein eigentliches 
Verbot musste daher die Weko nur gegenüber denjenigen Fahrlehrern 
aussprechen, welche sich der einvernehmlichen Regelung nicht 
angeschlossen hatten.
Es handelt sich hierbei um den zweiten Fall, in dem die Weko gegen 
unzulässige Preisabstimmungen unter den Mitgliedern eines 
Autofahrlehrerverbandes vorgeht. Im Mai 2000 hatte sie bereits die 
Abgabe von Tarifempfehlungen des freiburgischen Fahrlehrerverbandes 
untersagt.
Kontaktpersonen
Prof. Roger Zäch
01 634 48 80
Rolf Dähler
031 322 20 41 
rolf.daehler@weko.admin.ch
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