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BA: Der Bundesanwalt unter Druck? Speaking Note von Bundesanwalt Valentin Roschacher in eigener Sache Bern, 21. Juni 2004

Bern (ots)

Sehr geehrte Damen und Herren Medienschaffende
Geschätzte Anwesende
Ich danke Ihnen, dass Sie unserer kurzfristigen Einladung Folge 
geleistet haben zu einigen Bemerkungen in eigener Sache aufgrund der 
Medienberichterstattung in den letzten Wochen und namentlich der 
jüngsten Wochen- und Wochenendpresse.
Es seien, so stand daselbst zu lesen, die Bundesanwaltschaft und der 
Bundesanwalt unter ständig zunehmenden Druck geraten. Die Kritik aus 
Politik und Verwaltung an Roschacher habe ein Mass erreicht, welches 
den neuen EJPD-Chef zum Durchgreifen zwinge. Es fehle der 
„aufgeblähten“ Strafverfolgung des Bundes an Erfolgen, es fehle dem 
neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen der Bundesanwaltschaft 
an Arbeit. Die Umsetzung der Effizienzvorlage sei in Frage gestellt, 
die Kantone forderten Uebungsabbruch und Rücktransfer der dem Bund 
per 1.1.2002 übertragenen Kompetenzen in der 
Kriminalitätsbekämpfung. Die Organisierte Kriminalität sei ein 
nichtexistentes Phantom und die Bundesanwaltschaft samt der 
Bundeskriminalpolizei eine unfähige Truppe, die allerdings selbst 
mit der Bekämpfung der nichtexistenten OK überfordert sei. Auf der 
anderen Seite rüge das Bundesgericht in Lausanne den Bundesanwalt 
ständig wegen Fehler im Rechtshilfevollzug, während die 
Parlamentarier eine bessere Kontrolle forderten und die Ueberprüfung 
der zweifachen Unterstellung der Bundesanwaltschaft fachlich unter 
das Bundesgericht und administrativ unter das EJPD. Und zu allem 
Ueberfluss befinde sich der Bundesanwalt in offenem Konflikt mit dem 
EJPD-Vorsteher und poche auf seine Unabhängigkeit, während sich 
seine Truppen einen „guerre des polices“ lieferten etc. etc. etc.
Einer Ihrer Kollegen hat meinen Informationschef Wiedmer am Freitag 
gefragt, ob die Lage für die Bundesanwaltschaft mittlerweile nicht 
äusserst ungemütlich geworden sei. Wir teilen diese Einschätzung 
nicht, haben uns allerdings selbst nie in einer sonderlich 
gemütlichen Lage empfunden. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass 
die Arbeit einer Strafverfolgungsbehörde in der Bekämpfung der 
Schwerstkriminalität ganz grundsätzlich kein Hort von Gemütlichkeit 
darstellt. Wer Gemütlichkeit sucht, hat in der Strafverfolgung 
nichts verloren. In der Strafverfolgung müssen und können wir mit 
der ständigen Kritik und Ueberprüfung unserer Arbeit leben, 
beispielsweise durch Prozessparteien, gerichtliche Instanzen, aber 
auch Politiker, Medien und Oeffentlichkeit. Zu der nicht 
zunehmenden, sondern ständigen Kritik zähle ich auch die 
vereinzelten Stimmen in Medien und Politik, die seit jeher der 
Meinung sind, die Bundesanwaltschaft könne nichts, wisse nichts und 
tue nichts, und wenn sie etwas tue, dann das Falsche etc.
Allerdings eröffnet mir die auch von uns während der letzten drei 
Sessionswochen festgestellte Verdichtung der Kritik in den Medien - 
mit ihrer Coda zum Sessionsschluss in den jüngsten Wochen- und 
Wochenendzeitungen – Gelegenheit, um heute Montag vor Ihnen aus 
meiner Sicht und in eigener Sache Stellung zu nehmen. Mehrere der 
oben erwähnten Kritikpunkte bedürfen einer vertieften Diskussion und 
sind diese Diskussion auch wert. Nicht eingehen werde ich allerdings 
auf via Medien geäusserte Kritik hinter vorgehaltener Hand und auf 
Unterstellungen aus dem Hinterhalt der trüben Quellen „des initiés“ 
und der „sources proches de l’enquête“. Ebenfalls nicht eingehen 
werde ich auf frei erfundenene Inhalte wie angebliche Wortwechsel 
zwischen mir und dem EJPD-Vorsteher, bei denen zumindest einer der 
beiden – nämlich ich – nicht zugegen war.
1.	Zum angeblichen Konflikt „Bundesanwalt vs. Blocher“
Im Rahmen der Ermächtigung in einem Strafverfahren i.S. 
Amtsgeheimnisverletzung aus dem Mitberichtverfahren des Bundesrats 
zur Tourismussubventionierung gab es eine sachliche Differenz 
zwischen der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und dem 
EJPD als Verwaltungsbehörde. Diese Differenz soll gemäss 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bundesanwaltschaft durch das 
Bundesgericht geklärt werden. Dazu sind Rechtsmittel und Gerichte 
da. Dies geschieht nicht zuletzt im Hinblick auf künftige Verfahren 
im Deliktsbereich Amtsgeheimnisverletzungen. Dieser an sich 
unaufgeregte Vorgang – bei dem es weder um einen Fall von 
Schwerkriminalität, noch um eine Lappalie geht, sondern ganz einfach 
um die unterschiedliche Beurteilung eines strafrechtlichen 
Tatbestands - ist dank der Zuspitzung eines Sonntagsblatts als 
grundsätzliches Zerwürfnis bzw. als Männerfeindschaft zwischen mir 
und dem EJPD-Vorsteher dargestellt worden. Es war u.a. im 
inoffiziellen Publikationsorgan einer bestimmten Partei die Rede von 
Streit, Rivalitäten und Feindseligkeiten. Diese Berichte entbehren 
jeglicher Grundlage.
Lassen Sie mich hier ein für allemal und unmissverständlich 
klarstellen, dass es zwischen mir und dem EJPD-Vorsteher keinerlei 
Dissens oder Differenzen gibt, welche nicht im unterschiedlichen 
Auftrag der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und dem 
Auftrag des EJPD als Verwaltungsbehörde begründet wären. Diese in 
der Gewaltentrennung begründeten Differenzen werden im gegenseitigen 
Respekt und in konstruktiver Auseinandersetzung ausgetragen, wie 
sich das unter Magistraten gebührt. Und ich erlaube mir, hier aus 
meiner Sicht anzumerken, dass auch das persönliche Verhältnis 
zwischen mir und Bundesrat Christoph Blocher frei von persönlichen 
Spannungen ist - mit der Ausnahme vielleicht, dass er in der 
bildenden Kunst den Maler Anker dem Maler Hodler vorzieht und ich 
umgekehrt. Wenn in den Medien die unterschiedlichen Standpunkte 
zwischen dem Bundesanwalt und dem EJPD-Vorsteher thematisiert 
werden, mag dies dazu dienen, um grundsätzliche 
Positionsunterschiede zwischen Strafverfolgung einerseits und 
Politik und Verwaltung andererseits abzubilden. Hieraus jedoch einen 
Streit zwischen Bundesanwaltschaft und EJPD oder zwischen dem 
Bundesanwalt und dem EJPD-Vorsteher abzuleiten, ist unbegründet und 
falsch.
Kurzer Exkurs zum „guerre des polices“ im EJPD: In „Le Temps“ vom 
Mittwoch, sekundiert von der „BaZ“ vom Donnerstag und von „Matin 
Dimanche“, war von einem angeblich im EJPD stattfindenden „guerre 
des polices“ (Mehrzahl) bzw. einem „Polizeigezänk“ zu lesen, bei 
welchem auch der Bundesanwalt zu den Streithähnen gehöre. Hier kann 
ich es kurz machen. Erstens gibt es im EJPD meines Wissens nur eine 
einzige Polizei, nämlich die Bundeskriminalpolizei, welche nach 
Auskunft ihres Chefs mit sich selbst weder im Krieg noch in einem 
Gezänk liegt. Ich entnehme den entsprechenden Artikeln zweitens, 
dass es beim thematisierten Streit eher um einen Streit der 
verschiedenen nachrichtendienstlichen Behörden des Bundes geht, zu 
denen die Bundesanwaltschaft bekanntlich nicht gehört. Drittens hat 
die Bundesanwaltschaft hier zu keiner Zeit einen Streit angezettelt 
und sie steht viertens als Streitpartei auch nicht zur Verfügung. Wo 
es um die Zusammenarbeit zwischen strafverfolgerischen bzw. 
kriminalpolizeilichen und nachrichtendienstlichen Behörden auf 
Bundesebene zwischen EJPD und Bundesanwaltschaft geht, gibt es 
keinen Streit, sondern konstruktive und zielgerichtete Gespräche. 
Soviel dazu.
„Le Temps“ de mercredi, puis le „BaZ“ de jeudi et le „Matin 
Dimanche“ ont parlé d’une „guerre des polices“ ou de 
„Polizeigezänk“, c’est-à-dire de querelle entre polices, que 
connaîtrait prétendument le DFJP; selon eux, le Procureur général de 
la Confédération ferait partie des antagonistes. Je tiens à mettre 
les choses au point en quelques mots. Primo, il n’y a, à ma 
connaissance, qu’une seule police au DFJP; il s’agit de la Police 
judiciaire fédérale. Si j’en crois son chef, la PJF ne se trouve pas 
en guerre avec elle-même; elle n’a pas non plus de querelle, de 
Gezänk donc, avec soi-même. Secundo, je crois comprendre, à la 
lecture des articles en question, que le conflit auquel ils font 
allusion serait plutôt un différend opposant les divers services de 
renseignement de la Confédération; or, chacun sait que le Ministère 
public de la Confédération n’en fait pas partie. Tertio, le 
Ministère public de la Confédération n’a jamais provoqué de 
conflits; quarto, il n’a pas non plus l’intention de se laisser 
entraîner dans l’un d’eux. Pour ce qui est de la coopération des 
services chargés de la poursuite pénale ou de la police judiciaire 
et du renseignement au niveau fédéral, entre le DFJP et le Ministère 
public de la Confédération, il n’y a pas de différends, mais des 
entretiens constructifs et ciblés. J’en ai terminé. Ende des 
Exkurses.
2.	Zur Unterstellung und Aufsicht der Bundesanwaltschaft
Es ist richtig, dass die Bundesanwaltschaft seit Inkrafttreten der 
Effizienzvorlage (Artikel 340bis StGB) in ihrer fachlichen Arbeit 
dem Bundesgericht (bis anhin der Anklagekammer in Lausanne, seit 
April der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Bellinzona) 
unterstellt und nurmehr administrativ dem Eidgenössischen Justiz- 
und Polizeidepartement zugeordnet ist. (Was die Aufsicht über die 
fachliche Arbeit der Bundesanwaltschaft betrifft, haben bekanntlich 
auch Geschäftsprüfungsdelegation und teilweise die 
Geschäftsprüfungskommission des Parlaments Einsicht in die von uns 
geführten Verfahren). Diese die BA betreffende mehrfache 
Unterstellungs- und Aufsichtsregelung auf der Trennlinie zwischen 
Judikative, Exekutive und Parlament beinhaltet tatsächlich auch nach 
meiner Feststellung verschiedene Problemfelder. Diese sind 
allerdings nicht neu und auch nicht von zunehmender Brisanz, sondern 
wurden und werden in Gesprächen der verschiedenen Verantwortungs-, 
Entscheidungs- und Aufsichtsorgane ständig thematisiert.
Es herrscht jedoch bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft 
weder auf seiten der administrativen noch der fachlichen 
Aufsichtsbehörden „organisierte Verantwortungslosigkeit“, das werden 
Ihnen auch diese Behörden gerne bestätigen. Das EJPD nimmt seine 
administrative Aufsicht vollumfänglich war. Es ist auch nicht so, 
dass die Bundesanwaltschaft, bzw. der Bundesanwalt auf seine 
strafverfolgerische Unabhängigkeit pocht, um frei schalten und 
walten zu können. Wir sind in unserer strafverfolgerischen Arbeit in 
erster Linie dem Gesetz verpflichtet. Aber selbstverständlich werden 
wir durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in der 
strafverfolgerischen Arbeit von A – Z fachlich beaufsichtigt. Diese 
Aufsicht geschieht im Rahmen von regelmässigen Inspektionen und 
Rechenschaftsberichten; die Aufsicht wird im übrigen im direkten 
Kontakt mit dem Präsident der Beschwerdekammer des 
Bundesstrafgerichts im Rahmen des zur Zeit laufenden Aufbaus ihrer 
Arbeit noch enger geknüpft und verwesentlicht.
Den Sonntagszeitungen entnehme ich, dass die Problemfelder bei der 
Unterstellung und Aufsicht der Bundesanwaltschaft Gegenstand eines 
parlamentarischen Vorstosses Hofmann sind, den ich – offenbar im 
Unterschied zu einigen Medien - im Wortlaut noch nicht kenne und 
darum nicht kommentieren kann. Ich entnehme der 
Medienberichterstattung, dass es darin um eine „wirksame Aufsicht“ 
über die Bundesanwaltschaft geht. Hierzu kann ich nur feststellen, 
dass eine wirksame Aufsicht durchaus im Sinne des Bundesanwalts 
liegt und entsprechende Gespräche nicht nur bereits mit dem 
Präsidenten des Bundesstrafgerichts und dem Präsidenten von dessen 
Beschwerdekammer, sondern auch ständig mit dem EJPD-Vorsteher 
geführt werden und wurden. Die Bundesanwaltschaft bietet im 
Problemfeld der Aufsicht Hand für sämtliche Lösungen, die fachlich 
angemessen sind und die dazu dienen, dass die Bundesanwaltschaft 
ihre Arbeit in notwendiger Unabhängigkeit von Politik und Verwaltung 
tun und noch besser tun kann.
3.	Zur Effizienz der Effizienzvorlage
Wenn ich der Einschätzung der Medien bezüglich zunehmenden Drucks in 
einem Punkt voll und ganz zustimmen kann, dann betrifft dies den 
Finanz- und Spardruck auf die Umsetzung der Effizienzvorlage (Auf- 
und Ausbau von BA, FEDPOL und URA zur Bekämpfung von 
grenzüberschreitender Geldwäscherei, Organisierter Kriminalität OK, 
Korruption und Wirtschaftskriminalität). Allerdings ist dieser 
Finanzdruck nicht neu, sondern hat bereits relativ früh in der im 
Frühjahr 2000 begonnenen Aufbauarbeit eingesetzt. Der Finanzdruck 
hat zum Einbezug der Effizienzvorlage ins EP03 (Einsparungsprogramm 
03) und zu dem von Bundesrat und Parlament verordneten „Marschhalt“ 
in der Aufbauarbeit geführt. Mit diesem Marschhalt müssen wir als 
Strafverfolgungsbehörden für eine begrenzte Zeit leben. Nicht gut 
und nicht gemütlich, aber wir müssen damit leben und wir nutzen 
diese Phase des Marschhalts zur Konsolidierung der aufgebauten 
Strukturen und zur Verbesserung der Arbeitsabläufe in der 
Zusammenarbeit von BA, FEDPOL, URA und den Kantonen.
Dass dabei Verfahren priorisiert und andere zurückgestellt werden 
müssen, und dass wir im Bereich der Strafverfolgung weniger mit 
weniger Mitteln in Angriff nehmen können (beispielsweise die von den 
Kantonen gewünschte Uebernahme von Wirtschaftskriminalitätsfällen), 
haben wir von Anfang an offen deklariert, und zwar ohne zu jammern. 
Dass zum heutigen Zeitpunkt, anfangs Sommer 2004, unter dem 
herrschenden Budget- und Spardruck sämtliche Aufgaben auf 
Bundesebene noch weiter zunehmend einer kritischen Evaluation und 
einer harten Diskussion ihrer Notwendigkeit unterzogen werden, liegt 
auf der Hand. Wir stellen uns dieser Diskussion mit Ueberzeugung und 
in aller Offenheit, und zwar nicht erst seit kurzem. Allerdings muss 
diese Diskussion meines Erachtens trotz aller Härte in der gebotenen 
Fairness geführt werden - und unter Einbezug aller Fakten, 
Rahmenbedingungen und Entscheidungsgrundlagen.
• Fakt ist, dass es sich beim Kompetenztransfer der Effizienzvorlage 
weder um ein Konzept des Bundesanwalts noch um einen nach Belieben 
zu streichenden Budgetposten des EJPD handelt, sondern um einen 
Auftrag des Parlaments, der im Dezember 1999 erteilt wurde, und nun 
von uns bis zum Vorliegen eines anderen Auftrags ausgeführt werden 
muss und ausgeführt werden wird. • Fakt ist, dass es bei der 
Effizienzvorlage nicht ausschliesslich um die internationale 
OK-Bekämpfung geht (zu der auch die nach dem 11. September 
aufgenommenen Schweizer Terrorismusermittlungen gehören), sondern 
ebenso um die Bekämpfung der Geldwäscherei, Korruption und von 
komplexen Wirtschaftsdelikten. • Fakt ist, dass in der OK-Bekämpfung 
durch den Bund auch Verfahren geführt werden, die von einer 
kriminellen Organisation ausgehen, ohne dass die Täterschaft in der 
Schweiz im Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel direkt dieser 
kriminellen Organisation zugerechnet werden kann. • Fakt ist 
ebenfalls, dass für die OK-Bekämpfung nicht allein der Bundesanwalt 
zuständig ist, sondern dass diese – auch weiterhin - in den Kantonen 
wahrgenommen wird, wie das aufsehenerregende Urteil im Fall Moretti 
im letzten Jahr im Kanton Tessin gezeigt hat. • Fakt ist, dass weder 
die Bundesanwaltschaft noch der Bundesrat oder das Parlament für die 
Umsetzung der Effizienzvorlage eine an den Haaren herbeigzogene 
OK-Bedrohung als Rechtfertigung geltend gemacht hätten, sondern dass 
wir rein pragmatisch von den in den Kantonen bereits geführten 
OK-Fällen ausgingen. • Fakt ist, dass wir nicht den Polizeistaat 
ausgebaut haben, sondern den Rechtsstaat stärken. • Fakt ist 
schliesslich auch, dass die Umsetzung der Effizienzvorlage nicht zu 
einem aufgeblähten Polizei- und Strafverfolgungsapparat auf 
Bundesebene geführt hat, sondern dass die Grösse von 
Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei und URA der Grösse der 
Strafverfolgungsbehörden eines kleineren bis mittleren Kantons 
entspricht.
Was die Kritik der Kantone an der Effizienz der Effizienzvorlage 
(und der von Sparpolitikern gerne gehörte jüngste Ruf nach einem 
Rücktransfer der Kompetenzen vom Bund zurück zu den Kantonen) 
betrifft, so weise ich darauf hin, dass die Kritik der Kantone die 
Umsetzung der Effizienzvorlage von Anfang an begleitet hat. In der 
ersten Phase der Umsetzung zielte die Kritik darauf ab, den Kantonen 
würde mit dem Personal wertvolles Knowhow zum Bund abgezogen und die 
Rekrutierung des Bundes würde einzelne Kantone in Erfüllung ihrer 
strafverfolgerischen Aufgaben schwächen. Als sich zeigte, dass dies 
nicht der Fall war, drehte sich der Wind, und es wurde moniert, bei 
der Bundesanwaltschaft sei nicht genügend erfahrenes Personal mit 
entsprechendem Fachwissen vorhanden. Stimmt nicht. Unsere 
Staatsanwälte haben durchwegs mehrjährige Berufserfahrung in der 
Strafverfolgung der Kantone. Und auf meine Mitarbeitenden lasse ich 
grundsätzlich nichts kommen.
Im Rahmen der kritischen Evaluation und der harten Diskussion unter 
dem oben angeführten Spardruck wird auch vermehrt gefordert, die 
Strafverfolgung des Bundes müsse nun Sofort-Erfolge in den von 
Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei geführten Fällen 
vorweisen, in Form von Verurteilungen vor Gericht. Damit haben wir 
und habe ich grundsätzlich keinerlei Probleme, mit der vorgezogenen 
„Deadline“ hingegen schon. Wir haben immer offen deklariert, dass 
die von uns seit dem 1. Januar 2002 eröffneten, komplexen Verfahren 
in den grenzüberschreitenden Deliktsfeldern der Schwerstkriminalität 
eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von zwei bis drei Jahren bis 
zur Beurteilung vor Gericht benötigen und dass wir aufgrund der 
ersten Erfahrungen eher von einer längeren als einer kürzeren 
Verfahrensdauer ausgehen müssen. Das heisst nun auch, dass man uns 
der Fairness halber bei der Beurteilung unserer Arbeit die von 
Anfang an geplante und deklarierte Zeit einräumt, und nicht unter 
dem Spardruck während des Spiels die Regeln ändert und nach 
schnellen Erfolgen ruft, die wir weder geplant noch in Aussicht 
gestellt haben oder je in Aussicht hätten stellen können.
Dasselbe gilt für die Auslastung des neuen Bundesstrafgerichts, bzw. 
den Vorwurf, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona fehle es an 
Arbeit, weil die Bundesanwaltschaft nicht effizient genug arbeite. 
Ich erinnere an folgendes: weder Bundesanwaltschaft noch 
Bundeskriminalpolizei sind zur Frage, wann das Bundesstrafgericht 
seine Pforten zu öffnen habe, konsultiert worden. Aber wir haben 
letzten Herbst nach Bekanntgabe des Termins für den Beginn der 
operativen Arbeit in Bellinzona, basierend auf unserer Planung, in 
Aussicht gestellt, dass die Bundesanwaltschaft im Lauf von 2004 zehn 
bis zwölf Anklagen einreichen würde. Daran beabsichtigen wir uns zu 
halten. Dies hängt allerdings nicht allein von der BA ab. Wenn jetzt 
bereits – und zwar nicht vom Präsidenten des Bundesstrafgerichts – 
die Klage ertönt, das Bundesstrafgericht habe nichts zu tun und sei 
bis Ende Jahr nicht ausgelastet, dann erscheint mir dies erstens 
verfrüht, und zweitens tendenziös. Es wird sich im Lauf des Herbsts 
zeigen, ob die Bundesanwaltschaft die Anklagen in der für dieses 
Jahr in Aussicht gestellten Anzahl wird einreichen können. Ab diesem 
Zeitpunkt werden wir uns der Diskussion über die Auslastung des 
Bundesstrafgerichts mit den von uns geführten Fällen stellen, 
zusammen mit der Bundeskriminalpolizei und zusammen mit den von der 
Bundesanwaltschaft in aller Unabhängigkeit stehenden Eidgenössischen 
Untersuchungsrichtern, die im Strafverfahrens des Bundes unsere 
entscheidenden Partner darstellen.
4.	Ceterum Censeo
Ich möchte an diesem Punkt meine Ausführungen abschliessen mit 
einigen zusammenfassenden Bemerkungen, was die Diskussion unserer 
Arbeit und unserer Arbeitsweise betrifft.
• Erlauben Sie mir, an diesem Punkt zu einem Bild zu greifen (nicht 
Hodler, nicht Anker, sondern Roschacher): Bundesanwaltschaft, 
Bundeskriminalpolizei und Untersuchungsrichteramt sitzen in der 
Arbeit der Strafverfolgung des Bundes im gleichen Boot, und dieses 
Boot ist weiterhin auf dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Kurs. 
Natürlich ist der Wellengang in den letzten Wochen um einiges rauher 
geworden und der Gegenwind - von verschiedenen Seiten - ziemlich 
stark. Aber es herrscht weder Panik noch Untergangsstimmung an Bord 
der Strafverfolgung des Bundes. Wir machen unvermindert, stetig und 
mit einer gewissen Hartnäckigkeit weiterhin Fahrt auf unser Ziel 
hin, dass uns einige grosse Fische in den Tiefen der 
grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität ins Netz gehen werden.
• Wir stellen uns in aller Offenheit und aller einer 
Strafverfolgungsbehörde möglichen Transparenz dieser Diskussion, wo 
immer sie geführt wird, ob in den Medien oder im Parlament oder im 
Bundesrat.
• Aber ich fordere von allen Teilnehmenden dieser Diskussion die 
nötige Fairness: Messen Sie uns nicht an unqualifizierten Anwürfen 
aus trüben Quellen oder an den Kassandra-Rufen schlecht informierter 
Dritter.
• Messen Sie unsere Worte an unseren Taten und messen Sie unsere 
Taten an unseren Worten. Nur dies.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine faire 
Berichterstattung.

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