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BA: Auftragsvergabe der Nationalen Alarmzentrale: Bundesanwaltschaft ermittelt

Befragungen in Zürich und Bern, Unterlagen sichergestellt
Bern, 10. Dezember 2002. Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember 
ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt 
eröffnet, dies aufgrund des Verdachts der ungetreuen Amtsführung 
gemäss Art. 314 StGB. Abgeklärt werden Umstände und 
Rahmenbedingungen bei der Auftragsvergabe an Dritte durch die 
Nationale Alarmzentrale (NAZ). Ueber das Vorliegen eines 
strafrechtlich relevanten Sachverhalts lassen sich aus Sicht der 
verfahrensführenden Strafverfolgungsbehörde zum heutigen Zeitpunkt 
noch keine Schlüsse ziehen, allerdings werden verschiedene, auch via 
Medien bekanntgewordenen Hinweise auf mögliche Interessenskonflikte 
von Kaderangehörigen der NAZ bei der Auftragsvergabe an eine 
einzelne Firma abgeklärt. In diesem Zusammenhang hat die 
Bundesanwaltschaft heute Dienstag am Sitz der Nationalen 
Alarmzentrale, der angesprochenen Firma und in einem Privatdomizil 
in Zürich sowie beim Generalsekretariat des Eidg. Departements für 
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Bern mehrere 
Personen zur Sache befragt und verschiedene Dokumente und 
Geschäftsunterlagen sichergestellt.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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