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Abschluss des Besuchs Giuseppe Scelsis in Bern

Bern (ots)

Anerkennung für die Rechtshilfezusammenarbeit mit der Schweiz
Staatsanwalt Giuseppe Scelsi aus Bari/Italien hat
seinen dreitägigen Arbeitsbesuch in der Schweiz beendet. Im
Mittelpunkt seines Besuchs standen Abklärungen im Fall Cuomo, um die
Italien die Schweiz in verschiedenen Rechtshilfegesuchen ersucht
hatte. In Gesprächen mit Bundesanwalt Valentin Roschacher und dem
stellvertretenden Bundesanwalt Claude Nicati sind Fragen der
grenzüberschreitenden Strafverfolgung und der
Rechtshilfezusammenarbeit der Schweiz mit Italien erörtert worden.
Giuseppe Scelsi äusserte erneut seine Anerkennung für die
Anstrengungen der Schweiz im Kampf gegen die grenzüberschreitende
Kriminalität.
Klärung der Herkunft mutmasslich krimineller Gelder
Im Zusammenhang mit den vom italienischen Staatsanwalt Giuseppe
Scelsi von Bari gestellten Rechtshilfeersuchen im Fall Cuomo hat die
Bundesanwaltschaft in den letzten Tagen mehrere in der Schweiz
wohnhafte Personen befragt. Staatsanwalt Scelsi wohnte den
Befragungen mit seinen Mitarbeitern der Antimafiabehörde bei. Es ging
darum, die Herkunft mutmasslich krimineller Geldflüsse, welche über
verschiedene Gesellschaften in die Schweiz gelangt sind, zu klären.
In diesem Zusammenhang hatte der italienische Staatsanwalt von Bari
zuvor die Beschlagnahme von diversen Bankdokumenten und die
Identifikation von Bankverbindungen verlangt. Zudem hatte er die
Beschlagnahme der Vermögenswerte von Gerardo Cuomo beantragt. Diese
Abklärungen bei den Banken sind nach wie vor im Gange. In Ausführung
der der Bundesanwaltschaft vom Bundesamt für Justiz übertragenen
Rechtshilfeersuchen hatte die Bundesanwaltschaft am 26. Februar 2001
die Durchsuchung von verschiedenen Handelsgesellschaften in zwei
Kantonen (Tessin/Waadt) angeordnet und in Zusammenarbeit mit den
kantonalen Polizeikräften und mit der Bundeskriminalpolizei
durchgeführt. Dies im Zusammenhang mit Massnahmen, welche
Staatsanwalt Scelsi in Italien in derselben Untersuchung angeordnet
hatte.
Bericht der italienischen Antimafiakommission
Im Gespräch mit Bundesanwalt Valentin Roschacher hat der
italienische Magistrat, welcher der Distrikts-Direktion der
Antimafiabehörde angehört, den Strafverfolgungsbehörden des Bundes
für die Zusammenarbeit gedankt. Er hat dabei in Erinnerung gerufen,
dass die parlamentarische Antimafiakommission Italiens in einem den
beiden Kammerpräsidenten des italienischen Parlaments im März 2001
übergebenen Bericht die gute Zusammenarbeit der schweizerischen und
italienischen Strafverfolgungsbehörden anerkennend hervorgehoben hat.
Gleichzeitig hat er sich über das Interesse und das Wohlwollen in der
Schweiz für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität erfreut
gezeigt.

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