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BFF: Beschleunigtes Asylverfahren Das System „DUO“ bewährt sich im ersten Jahr

(ots)

Bern-Wabern, 14.08.03 – Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) zieht eine positive Bilanz über das System „DUO“, das vor einem Jahr eingeführt worden ist, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Fast ein Fünftel aller Asylentscheide wurden direkt in den vier Empfangsstellen (ES) des Bundes und im Transitzentrum getroffen.

Innerhalb eines Jahres, von Anfang August 2002 bis Ende Juli 2003, 
wurden in den vier ES (Vallorbe, Basel, Kreuzlingen und Chiasso) und 
im Transitzentrum Altstätten / SG insgesamt 5’716 Asylgesuche im 
beschleunigten Verfahren entschieden. Dies entspricht 19 % aller 
erstinstanzlichen Entscheide des BFF.
In der Hälfte der Fälle wurde auf die Asylgesuche nicht eingetreten, 
weil diese offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich waren. In 
32 % der Fälle wurde ein (positiver oder negativer) materieller 
Entscheid getroffen. Insgesamt 42 Personen wurden als Flüchtlinge 
anerkannt und erhielten Asyl. 18 % der Gesuche wurden auf andere 
Weise erledigt (z. B. Abschreibungen).
Eine neue Verfahrenssektion in jeder Empfangsstelle:
Seit dem 2. August 2002 verfügt jede der vier ES über eine 
zusätzliche Sektion mit fünf bis zehn Mitarbeitenden, die über 
Asylgesuche entscheiden. Sie ergänzen die bereits dort tätigen 
Personen, die mit der Aufnahme und Befragung von Asylsuchenden 
betraut sind.
Dank diesem als „DUO“ bezeichneten System hat sich die mittlere 
Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens (von der Ankunft in der ES 
bis zum Entscheid) drastisch verkürzt: In 90 % der Fälle, die in den 
ES entschieden wurden, betrug sie durchschnittlich 16 Tage. Die 
Asylsuchenden hielten sich jedoch kaum länger in den ES bzw. im 
Transitzentrum auf. Von August 2002 bis Juli 2003 lag die mittlere 
Aufenthaltsdauer bei 13 Tagen gegenüber 12 Tagen in der 
entsprechenden Vorperiode.
Beschwerden:
In rund 35 % der Fälle wurde gegen einen Nichteintretensentscheid 
oder einen negativen Entscheid Beschwerde erhoben. In nahezu sechs 
von zehn Fällen ist die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) 
nicht darauf eingetreten. 16 % der Beschwerden wurden abgewiesen und 
nur etwas mehr als 1 % gutgeheissen.
Weitere Auskünfte:
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF  031 325 98 80

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