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swissREPAT: Rückkehrunterstützung des Bundes

Bern-Wabern (ots)

Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer und
Herr Direktor Jean-Daniel Gerber haben am Dienstag, 11. September
2001, anlässlich einer Pressekonferenz die Dienstleistungsstelle
"swissREPAT" der Abteilung Vollzugsunterstützung des Bundesamtes für
Flüchtlinge (BFF) im Flughafen Zürich-Kloten eröffnet. Diese neue
dezentrale Dienstleistungsstelle ermöglicht eine noch engere
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beim Wegweisungsvollzug
aller ausländischen Personen auf dem Luftweg.
Für den Vollzug der Wegweisungen von ausländischen Personen ohne
Anwesenheitsrecht in der Schweiz sind die Kantone zuständig. Es
handelt sich dabei um Personen aus dem Asyl- wie auch aus dem
Ausländerbereich. swissREPAT stellt den Kantonen seine
Dienstleistungen für den Vollzug aller Ausreisen auf dem Luftweg zur
Verfügung. swissREPAT unterstützt und entlastet sie dabei mit der
zentralen Uebernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben.
Das BFF betreibt die Stelle am Flughafen Zürich-Kloten in enger
Zusammenarbeit mit Spezialisten der Bundesreisezentrale des
Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und
der Kantonspolizei Zürich/Flughafenpolizei. Das Dienstleistungs- und
Koordinationsangebot von swissREPAT steht grundsätzlich für Abflüge
ab allen schweizerischen Flughäfen zur Verfügung.
Das Angebot von swissREPAT umfasst folgende drei
Leistungsbereiche:
- Basisdienst für Beratung und allgemeine Dienstleistungen
   - Abflugdienst für die Unterstützung am Flughafen
   - Sonderdienst für die Einsatzkoordination bei begleiteten
     Rückführungen
Basisdienst
swissREPAT berät die Kantone in allen mit der Ausreise auf dem
Luftweg zusammenhängenden Fragen. Die angeschlossenen Spezialisten
der Flughafenpolizei evaluieren die geeignetsten Reiserouten und
legen im Einzelfall das Routing fest. Mitarbeitende der
Bundesreisezentrale des EDA buchen die Flüge und stellen die Tickets
aus.
Abflugdienst
Der Abflugdienst von swissREPAT betreut die Ausreisenden am
Flughafen. Mitarbeitende von swissREPAT überwachen Check-in und
Gepäckabfertigung und begleiten bei Bedarf die Ausreisepflichtigen
durch die Passkontrolle bis zum Gate.
Zu den Aufgaben des Abflugdienstes gehört auch die Auszahlung des
Reisegeldes sowie der individuellen Rückkehrhilfe.
Der Abflugdienst kann zur Zeit erst am Flughafen Zürich-Kloten
erbracht werden. Ein Ausbau dieser Dienstleistung - insbesondere für
Genf-Cointrin - ist geplant.
Sonderdienst
Der Sonderdienst von swissREPAT wird die Einsätze von kantonalen
Polizeibeamten koordinieren und damit zu einer Professionalisierung
der begleiteten Rückführungen auf dem Luftweg beitragen.
Für die Ausgestaltung des Sonderdienstes hat die kantonale
Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) mit Beschluss vom
10. November 2000 die Arbeitsgruppe Wegweisungsvollzug beauftragt,
eine paritätische Expertengruppe unter Leitung der Kantone
einzusetzen (Passagier 2).
Das Projektteam "Passagier 2" soll für die kantonalen
Polizeibegleiter ein flexibles Aufgebots- und Einsatzkonzept
erarbeiten. Das Projektteam wird voraussichtlich anlässlich der
Herbstversammlung 2001 der KKJPD ihren Zwischenbericht unterbreiten.
Somit kann swissREPAT frühestens im Jahr 2002 eine koordinierende
Funktion im Bereich der begleiteten Rückführungen übernehmen.
Die Zuständigkeit für begleitete Rückführungen liegt jedoch
weiterhin ausschliesslich bei den Kantonen. Dies gilt insbesondere
auch für die Anwendung der nach dem jeweiligen
kantonalen Polizeirecht erlaubten Zwangsmittel.

Kontakt:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF,
Mobile +41 79 292 08 77

Klara Turtschi, Verantwortliche swissREPAT,
Mobile +41 79 222 71 38

Dominique Boillat, Informationsdienst BFF,
Tel. +41 31 325 98 80

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