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Abwägung der Gesamtinteressen nötig - BKW reicht Beschwerde ein

Bern (ots)

Die BKW FMB Energie AG (BKW) hat gegen den Entscheid
des Bundesamtes für Energie (BFE) vom 26. April 2010 zum Ausbau der 
Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg beim 
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Mit dieser 
Beschwerde möchte die BKW eine umfassende Abwägung der Interessen 
sicherstellen.
Mit seinem Entscheid hat das BFE die strategische Wichtigkeit der 
Leitung für die Versorgungssicherheit im Grossraum Bern sowie die 
Notwendigkeit der Leistungsverstärkung zwischen Wattenwil und 
Mühleberg grundsätzlich bestätigt. Die Beschwerde  der BKW richtet 
sich in erster Linie gegen die Tatsache, dass der Entscheid zur 
Verkabelung eines Teilabschnitts ohne umfassende Würdigung ihrer 
ökologischen Auswirkungen gefällt wurde. Diesen muss ebenso Rechnung 
getragen werden, wie den verständlichen Anliegen des 
Landschaftsschutzes. Ziel der BKW ist es, eine Neubeurteilung der 
Auflage zur Teilverkabelung zu erwirken, welche unter Anwendung des 
Beurteilungsschemas "Kabel vs. Freileitung" auch die ökologischen 
Nachteile einer Teilverkabelung berücksichtigt.
Die BKW erwartet eine umfassende und  nachvollziehbare Abwägung 
der Gesamtinteressen. Erfolgt diese Abwägung nicht, so dürfte der 
Einbezug  der mit der Verkabelung verbundenen, zusätzlichen 
Realisierungskosten in die Netznutzungspreise von der Eidgenössischen
Elektrizitätskommission kaum  akzeptiert werden. Die zusätzlichen 
Kosten müssten damit allein durch die BKW getragen werden.

Kontakt:

Antonio Sommavilla
+41 31 330 51 07
antonio.sommavilla@bkw-fmb.ch

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