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Kein neues CO2-Gesetz durch die Hintertür!

Zürich (ots)

Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) fordert den Bundesrat auf, das geltende CO2-Gesetz dahingehend anzupassen, dass befristete bisherige Regelungen nahtlos weitergeführt werden können. Der HEV Schweiz warnt davor, dass damit keine weitere Ungleichbehandlung der einzelnen Sektoren herbeigeführt werden darf. Bereits heute bezahlt der Immobiliensektor die Zeche für die anderen Bereiche.

Kaum ist die Volksabstimmung über das revidierte CO2-Gesetz vorbei, spriessen überall Vorschläge aus dem Boden, wie denn das bestehende CO2-Gesetz weitergeführt werden soll. So hat die natio-nalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) gestern eine Kommissions-motion verabschiedet, welche den Bundesrat auffordert, das geltende CO2-Gesetz dahingehend zu ergänzen, dass gewisse bestehende Massnahmen bis Ende 2024 weitergeführt werden können.

Im bestehenden CO2-Gesetz gibt es durchaus einige gute Ansätze, die es weiterzuverfolgen und zu sichern gilt. So ist die Teilzweckbindung der CO2-Abgaben und das damit verbundene Gebäudepro-gramm von Bund und Kantonen ein Erfolgsmodell, das die energetischen Erneuerungen von Ge-bäuden massgebend beschleunigt hat. Mit der bereits beschlossenen Erhöhung der CO2-Abgabe auf 120 Franken pro Tonne CO2 per Anfang 2022 wird dieser Fördertopf auch weiterhin gut gefüllt sein. Gebäudeerneuerungen können somit auch ohne Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes weiter gefördert werden.

Vielmehr ist bei einer partiellen Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes sicherzustellen, dass die bestehenden Ungleichbehandlungen der einzelnen Sektoren nicht weiter verschärft werden. Das Hauptziel der Kommissionsmotion ist unverkennbar die Verlängerung der Befreiung der Industrie von der CO2-Abgabe. Im Gebäudesektor hingegen soll diese Abgabe weiterhin bezahlt werden müs-sen, Dies obwohl einzig genau in diesem Bereich bisher die Senkungsziele des Treibhausgasaus-stosses erreicht wurden. Ebenfalls zu gewährleisten ist, dass keinesfalls über die Hintertür die CO2-Abgabe weiter erhöht wird. Mit der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes hat das Stimmvolk klar entschieden, dass der Bevölkerung keine höheren oder weiteren Abgaben auferlegt werden dürfen.

Der HEV Schweiz wird allfällige Anpassungen des geltenden CO2-Gesetzes genau beobach-ten und sich dafür einsetzen, dass einerseits der Volksentscheid vom 13. Juni nicht missach-tet und andererseits die Immobilieneigentümer nicht weiterhin über Gebühr belastet werden.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
aNR Hans Egloff, Präsident Tel. 079 474 85 39
Markus Meier, Direktor Tel. 079 602 42 47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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