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Unhaltbare Unterstellungen von Casafair machen den Heizungsersatz nicht günstiger!

Zürich (ots)

GEAK-Experten zu diskreditieren und die Kosten für den Heizungsersatz und die damit verbundenen Sanierungskosten kleinzureden, hilft nicht, die finanzielle Tragweite des CO2-Gesetzes zu verringern. Im Gegenteil, es zeigt, dass die Befürworter kalte Füsse bekommen, da mit höheren Kosten gerechnet werden muss, als ihnen lieb ist.

Der HEV hat anhand von vier Objekten berechnen lassen, was der Heizungsersatz gemäss CO2-Gesetz und die damit verbundene, notwendige energetische Ertüchtigung kosten würde. Berechnet haben diese Beispiele nicht irgendwelche Laien, sondern zertifizierte GEAK-Experten. Wenn nun behauptet wird, es handle sich hier um Gefälligkeitsgutachten, dann werden diese GEAK-Experten diskreditiert und das System des Gebäudeenergieausweises - das von den 26 Kantonen getragen wird - in Frage gestellt.

Weiter werden in der Medienmitteilung verschiedene, falsche Behauptungen aufgestellt, die es klar zu widerlegen gilt:

  • Für die verschiedenen gerechneten Varianten wurden Förderbeiträge zwischen 18'000 und 26'500 Franken ausgewiesen. Dabei werden nicht in allen Kantonen derart hohe Beiträge ausbezahlt.
  • Wenn ein Immobilieneigentümer aufgrund des anstehenden Heizungsersatzes eine umfassende Erneuerung der Gebäudehülle vornehmen muss, dann interessieren die Kosten für eine Pinselsanierung nicht. Was zählt, ist einzig die Summe der Gesamtinvestition, die jetzt an die Hand genommen werden muss. Fehlt dieses Geld, nützt auch eine Amortisation über vierzig Jahre nichts.
  • Wärmepumpen weisen nur dann einen hohen Wirkungsgrad auf, wenn sie mit tiefen Vorlauftemperaturen betrieben werden können. Bei Objekten mit Radiatorenheizungen ist dies meist nicht der Fall. Es ist niemandem damit gedient, eine Wärmepumpe schönzurechnen, wenn diese im Winter deutlich mehr Strom benötigt oder gar an ihre Leistungsgrenzen stösst und damit vorwiegend zu einer Elektrodirektheizung wird. Dies zumal die Strommangellage von 18.4 TWh im Winter alles andere als geklärt ist.
  • Eine energetische Ertüchtigung der Aussenhülle ist durchaus in bewohntem Zustand umsetzbar. Müssen dabei auch die Heizverteilsysteme ausgetauscht oder ergänzt werden, ist dies nur in unbewohnten Gebäuden möglich.

Das Preisschild für das CO2-Gesetz wurde seitens der Befürworter sehr tief angesetzt. Sie weigern sich zu anerkennen, dass die Umsetzung des CO2-Gesetzes die Schweizer Bevölkerung deutlich mehr kosten wird. Hier helfen weder Falschbehauptungen noch Wegdiskutieren. Der neue Grenzwert wird hohe Kosten beim Heizungsersatz und bei der damit verbundenen Ertüchtigung der Gebäudehülle auslösen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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