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Ständerat gespalten in Sachen Mietrecht

Zürich (ots)

Der Ständerat hat eine Motion für eine umfassende Überprüfung der geltenden Mietzinsregeln verabschiedet. Der HEV Schweiz hält ein umfassendes Mietrechtsprojekt für unrealistisch. In den letzten Jahren sind solche Grossprojekte im Mietrecht stets gescheitert. Der HEV Schweiz setzt sich stattdessen für die rasche Umsetzung der bereits überwiesenen Vorstösse für die Beweiserleichterung der Ortsüblichkeit der Mietzinse sowie zur Stärkung von Treu und Glauben bei Mietverträgen ein.

Der Ständerat hatte sich mit mehreren Vorstössen zum Mietrecht zu befassen. Darunter einer parlamentarischen Initiative, welche zur Berechnung des zulässigen Ertrags klare und ökonomisch realistische Regeln im Gesetz fordert. Dieser Vorstoss wurde verworfen, auch weil das Bundesgericht inzwischen seine veraltete, ökonomisch realitätsfremde Rechtsprechung leicht korrigiert hat. Der Ständerat unterstützte sodann eine Motion seiner Kommission, welche vom Bundesrat verlangt, dass er die heute geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung einer "umfassenden Überprüfung" unterzieht und dem Parlament einen "ausgewogenen" Entwurf für eine Änderung des Obligationenrechts im Bereich Miete und Pacht unterbreitet. Der Wortlaut der Motion zeigt, dass sie betreffend Mietrecht die Quadratur des Kreises verlangt. Ihre Umsetzung ist so gut wie chancenlos. Seit Inkrafttreten des Mietrechts 1990 wurden immer wieder umfassende Projekte zur Änderung der Mietzinsgestaltung in Angriff genommen. Sie sind jeweils ohne Ausnahme gescheitert. Befremdlich ist sodann, dass nun zum zweiten Mal eine fast identische Motion lanciert wird. Ein gleichartiger Vorstoss derselben Ratskommission ist vor relativ kurzer Zeit im Nationalrat bereits gescheitert.

Gezielt verbessern statt Quadratur des Kreises suchen

Die geltenden Mietzinsregeln sind zwar punktuell problematisch. Diese Problematik lässt sich jedoch durch eine zielgerichtete Klarstellung der Begriffe im Gesetz relativ einfach mit den erwähnten pa. Iv. beheben. Es geht dabei um die formellen Voraussetzungen zur Anfechtung des Anfangsmietzinses sowie um sinnlose Formvorschriften ohne Schutzzweck und um die Vereinfachung des Beweises der Orts- und Quartierüblichkeit eines Mietzinses. Zu diesem Zweck wurden von den Rechtskommissionen beider Räte bereits konkrete Vorstösse überwiesen. Mit der zielgerichteten und zeitnahen Behebung dieser Mängel wird die Rechtssicherheit erhöht und die praktische Anwendung der Mietzinsregeln für die Mietparteien und Behörden erleichtert.

Eine umfassende Überprüfung birgt das Risiko, dass die Verfügungsrechte der Eigentümer weiter eingeschränkt, der Mieterschutz zum Nachteil der Vermieter ausgebaut sowie die Regulierung von Bau, Sanierung, Mietzinsfestsetzung und Kündigung ausgeweitet werden. All dies wäre letztlich der ausreichenden Versorgung des Wohnungsmarktes abträglich. Letztlich zielen Mietervertreter nur darauf ab, auch die letzten marktnahen Elemente aus dem Mietrecht zu verbannen. Eine Gesamtüberprüfung zur Verhinderung der bereits überwiesenen parlamentarischen Vorstösse käme ihnen deshalb sehr gelegen.

Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat die Motion erneut ablehnt und sich stattdessen der zielgerichteten und zeitnahen Behebung der erkannten Mängel durch Umsetzung der überwiesenen Vorstösse annimmt.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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