Monitoring des Bundesrates bestätigt: Zwangseingriff in Geschäftsmietverträge ist verfehlt
Zürich (ots)
Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Monitoring mit fundierten Erhebungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftsmieter bestätigt den Bundesrat in seiner Haltung, dass Eingriffe in die Geschäftsmietverträge weder nötig noch angemessen sind. Die fundierten Erhebungen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Mietparteien bereits Lösungen ausgehandelt hat. Zudem sind weder die Zahl der Firmenkonkurse noch die Anzahl Streitigkeiten vor den Schlichtungsbehörden angestiegen. Das vom Parlament geforderte Geschäftsmietegesetz für einen globalen undifferenzierten Zwangserlass ist verfehlt. Es ist an den Parteien situationsgerechte Lösungen im Einzelfall auszuhandeln.
Der Bundesrat hatte Zwangseingriffe in die Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsraummietern und Vermietern mit gutem Grund stets abgelehnt. Die Auswirkungen und Betroffenheit im Geschäftsmietbereich durch die Corona-Krise waren bisher völlig unklar und beruhten auf reinen Behauptungen. Der Bundesrat gab daher ein Monitoring in Auftrag, um die Auswirkungen der Krise aufgrund fundierter Zahlen zu untersuchen. Diese Ergebnisse liegen nun vor. Sie decken sich mit den Erfahrungen des HEV Schweiz:
- Die Geschäftsmietparteien haben in der grossen Mehrheit der
Fälle eine einvernehmliche Einigung für eine Mietzinsreduktion
gefunden. - Die vom Parlament lancierten Forderungen um einen gesetzlichen
Zwangseingriff haben grosse Verunsicherung geschaffen, daher
sind seit den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 die Neigungen
zum Abschluss von Vereinbarungen gesunken. - Aufgrund der diversen Unterstützungen des Bundes, der Kantone
und Gemeinden sowie der grossen Zahl der freiwilligen
Mieterlasse durch die Vermieter bestehen keine globalen
Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftsmieter. Die von Seiten der
Geschäftsmieter-Vertreter stets behauptete grossflächige
Konkurswelle oder Schwemme von Gerichtsverfahren ist nicht
eingetreten. Die Firmenkonkurse sind nicht angestiegen und die
Anzahl Schlichtungs-Gesuche bei den staatlichen
Miet-Schlichtungsbehörden ist eher zurückgegangen. - Rund 60 % der Unternehmen sind nicht eingemietet, sondern
betreiben ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren
Raumkosten sind ähnlich hoch wie jene der Mieter. Mit dem vom
Parlament geforderten Zwang der Vermieter zu 60% Mieterlass
würden Mieter-Unternehmer gegenüber den Unternehmern in eigener
Liegenschaft, welche ihre gesamten Raumkosten unverändert zu
100% tragen müssen, ungerechtfertigt privilegiert. Es würde
ihnen ein verfassungswidriger Konkurrenzvorteil verschafft.Die fundierten Monitoring-Untersuchungen bestätigen die vom HEV Schweiz stets vertretene Position. Willkürliche und undifferenzierte Eingriffe in die privaten Geschäftsmietverträge sind verfehlt. Sie führen zu Ungerechtigkeiten und Rechtsunsicherheit. Es ist an den Parteien, einvernehmliche Lösungen zu finden, welche auf die konkreten Auswirkungen im einzelnen Mietverhältnis und die finanziellen Verhältnisse der Parteien Rücksicht nehmen. Die Mehrheit hat dies bereits getan.
Das Parlament ist dazu aufgerufen, nicht auf das verfassungswidrige, rechtsverletzende Geschäftsmietegesetz für einen Zwang zu Mieterlassen einzutreten.
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