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HEV Schweiz: Raumplanungsrevision: Konzentration auf das Wesentliche

Zürich (ots)

Der Bundesrat will die Raumplanung auf Bundesebene weiter revidieren. Er hat aber die geeinte Kritik des Hauseigentümerverbandes (HEV) Schweiz, der Wirtschaftsverbände, der Kantonen und Gemeinden berücksichtigt und das Vorhaben auf einzelne Hauptanliegen beschränkt, was der HEV Schweiz begrüsst. Bundesvorschriften zu den funktionalen Räumen und zum Untergrund lehnt der HEV Schweiz jedoch entschieden ab.

Der Hauseigentümerverband Schweiz lehnte die Vernehmlassungsvorlage zur zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG) entschieden ab. Die Vorlage war völlig überladen und griff viel zu weit in die Planungshoheit der Kantone und Gemeinden ein. Bauen wäre aufgrund zahlreicher neuer Auflagen noch komplizierter und teurer geworden. Das RPG soll nach Ansicht des HEV Schweiz ein Rahmengesetz bleiben und sich auf die haushälterische Bodennutzung konzentrieren. Die Einfügung neuer, sachfremder Ziele ins RPG des Bundes ist verfehlt.

Der HEV Schweiz begrüsst es daher, dass der Bundesrat offenbar die Anliegen der Investoren, Bauherren und der Wirtschaft zumindest teilweise ernst genommen hat. Der Bundesrat ist zwar nicht bereit auf die neuerliche Revision des RPG zu verzichten. Er ist aber offenbar willens, die Revision auf wenige zentrale Bereiche, wie etwa das Bauen ausserhalb der Bauzone zu beschränken. Die Vorlage geht allerdings noch immer zu weit. Namentlich Vorschriften zur Schaffung von sogenannten funktionalen Räumen lehnt der HEV Schweiz ab. Damit wird eine zusätzliche Hierarchieebene in der Raumplanung geschaffen, welche demokratisch nicht legitimierten ist und dennoch verbindliche Fakten für die nachgelagerten Stellen schafft. Die Planung wird damit von den Betroffenen (Immobilieneigentümer, Wirtschaft, Bevölkerung) entfernt und die Gemeinden werden zu reinen Auftragsempfängern degradiert.

Abgelehnt werden vom HEV Schweiz auch neue Vorgaben des Bundes zur "Verplanung" des Untergrundes. Dies hätte hohe Investitionen in dreidimensionalen Planungstools für Kantone und Gemeinden zur Folge. Zudem greifen solche Vorschriften ganz direkt ins Eigentumsrecht der Wohn- und Grundeigentümer ein. Der HEV Schweiz wehrt sich gegen eine Einschränkung von Art. 667 des Zivilgesetzbuchs, der die Interessen der Liegenschaftseigentümer beim Bauen im Untergrund bis heute einigermassen schützt.

Es gilt in der Raumplanung die Kräfte auf die Umsetzung der vom Volk unterstützten Raumplanungsrevision im Siedlungsbereich für die Einschränkung des unnötigen Bodenverbrauchs zu konzentrieren. Die geforderte Verdichtung beim Bauen nach Innen stellt Planungsbehörden sowie auch Bauherren, Investoren und die Wirtschaft bereits vor enorme Herausforderungen. Neue Verkomplizierungen des Bauens sind fehl am Platz. Der Hauseigentümerverband Schweiz hofft, dass das Parlament die Vorlage des Bundesrats auf den Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen beschränkt. Zudem gilt es der von Eigentümern, Bauherren und Wirtschaft seit langem geforderten Schaffung von mehr raumplanerischen Handlungsspielräumen durch eine umfassende Interessenabwägung endlich Rechnung zu tragen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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