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HEV Schweiz: Keine bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen in der Raumplanung

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz hat sich gegen die geplante Revision des Raumplanungs-gesetzes im Bereich Siedlung ausgesprochen, weil sie die bauliche Entwick-lung erschweren würde. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass der Nationalrat heute die Pflicht zur Rückzonung und einzelne bodenrechtliche Zwangsmassnahmen zur Baulandverflüssigung aus dem Gesetz gestrichen hat. Es bleibt zu hoffen, dass auch der Ständerat auf die Linie des Nationalrates einschwenkt.

Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat im Eilzugstempo eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) im Bereich Siedlung ausarbeiten lassen. Der Ständerat und die vorberatende Kommission des Nationalrates haben die Vorlage noch verschärft. Der Nationalrat hat hier nun Gegensteuer gegeben.

Statt den Siedlungsbereich isoliert zu betrachten, sollte die Siedlungsplanung nach Ansicht des HEV Schweiz zusammen mit weiteren Bereichen, wie dem Bauen aus-serhalb der Bauzonen sowie der Verkehrs- und Energieplanung abgestimmt und gemeinsam angegangen werden. Auf eine weitere Verlagerung von Kompetenzen in Richtung Bund ist dabei zu verzichten.

Erfreulicherweise will der Nationalrat nichts von einer Bundesregelung zur Mehr-wertabgabe oder einem Flächenausgleich für Landwirtschaftsland wissen. Er lehnt auch die Pflicht zur Rückzonung von Bauzonen ab. All diese Massnahmen hätten den Bodenpreisen einen Schub versetzt. Dies hätte die Wohn- und Produktionskos-ten zusätzlich verteuert. Weiterhin sind jedoch Regelungen geplant, die gerade jene Kantone und Gemeinden bestrafen, die in der Vergangenheit haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind.

Die geforderten bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen "um Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen" können drastisch in die Eigentumsrechte eines Grundeigentümers eingreifen. Diese nach wie vor im Gesetz enthaltene Bestimmung wird vom HEV Schweiz abgelehnt. Es muss dem Eigentümer überlassen bleiben, wann er sein Grundstück überbaut. Er ist es auch, der das Risiko für die Bauinvestition trägt. Die Streichung der bundesrechtlichen Pflicht zur Überbauung unter Fristansetzung wird vom HEV Schweiz explizit begrüsst.

Der HEV Schweiz wird sich weiter für investitions- und eigentümerfreundliche Lösungen in der Raumplanung einsetzen. Er hofft, dass der Ständerat auf die Linie des Nationalrats einschwenken wird.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz Tel. 044 254 90 20
Michael Landolt, Volkswirtschafter, Tel. 044 254 90 29,
michael.landolt@hev-schweiz.ch
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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