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Zwiespältige Mietrechtsrevision

Zürich (ots)

Mit einem Teilerfolg für den Bundesrat ist die
Detailberatung des revidierten Mietrechts am Montag im Nationalrat
abgeschlossen worden. In wesentlichen Punkten ist die Mehrheit der
grossen Kammer dem bundesrätlichen Vorschlag gefolgt und hat damit
verschiedene marktfreundliche Anträge abgelehnt.
Volkswirtschaftsminister  Couchepin hat die bezüglich Marktnähe etwas
weiter- gehenden Kommissionsanträge massiv bekämpft. Ja, er ging gar
soweit, dass er die vorgesehene volle Ueberwälzung der Teuerung 
-welche notabene 1996 vom Bundesrat selbst eingeführt worden war- als
"teuflisch" bezeichnete.
Nach Abschluss der Kommissionsberatungen präsentierte sich die
Mietrechtsvorlage noch etwas marktnäher, liberaler und etwas
vermieterfreundlicher als in den Vorgaben des Bundesrates.
Insbesondere die volle Ueberwälzung der Teuerung sowie eine
flexiblere Wahlmöglichkeit zwischen Indexierung einerseits und
absoluter Erhöhung im Vierjahresrhytmus andererseits, entsprachen den
berechtigten Anliegen der Immobilien-Investoren eher, als die
markthemmende Version des Bundesrates.
Der Nationalrat hat diese Bestimmungen wieder vollumfänglich der
bundesrätlichen Lösung angepasst, nachdem er zuvor auch den Spielraum
für zulässige Mieten auf 15 Prozent über der statistischen
Vergleichsmiete begrenzt und die Zuständigkeit des Parlaments für die
massgebende Verordnung abgelehnt hatte. Auch das jetzt vorgesehene
Uebergangsrecht überzieht den Missbrauchsgrundsatz bei weitem.
Damit muss nach Abschluss der Detailberatung ernüchtert
festgestellt werden, dass unser Ziel, mit dem vorgesehenen
Systemwechsel von der Kostenmiete zu einem marktnäheren
Vergleichsmietesystem zu gelangen, nicht erreicht wurde. Die massive
und konzertierte Medienkampagne zu Beginn der Debatte, in welcher die
Vermieter- und Hauseigentümervertreter in übler Weise als
"Mieterschreck" gebrandmarkt wurden, zeigte zusammen mit der
bundesrätlichen Schelte offenbar Wirkung.
Ob die Immobilienbranche noch hinter der nun verabschiedeten
Fassung des Nationalrates stehen wird, ist ernsthaft zu bezweifeln,
nachdem der Vorlage des Bundesrates von Anfang an mit berechtigter
Skepsis begegnet wurde. Die Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins
verschiebt nämlich die Risiken des Kapitalmarktes massiv zu Lasten
der Vermieter. Die mindestens teilweise Kompensation in Form von mehr
Marktoffenheit liegt nun leider nicht vor. Abzuwarten ist die weitere
Behandlung der Vorlage im Ständerat.
Aufgrund der Marktsituation braucht es im revidierten Mietrecht
keinen Ausbau der Mieterschutzbestimmungen. Dem verfassungsmässig
vorgeschriebenen Missbrauchsschutz kommt das bisherige Mietrecht
genügend entgegen. Was es hingegen braucht, ist die Gewissheit für
Investoren, dass auch in Mietwohnungen angelegtes Geld gut angelegtes
Geld ist. Dann spielt der Markt und -ob es die Mieterpolitikerinnen
und Politiker wahr haben wollen- das Spiel der Marktkräfte ist nach
wie vor der beste Mieterschutz.
Rückfragen:
Rolf Hegetschweiler, Nationalrat, Direktor Hauseigentümerverband
Zürich, HEV Schweiz, Postfach, 8032 Zürich, Tel. +41 1 254 90 20.
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