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Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera

Der Alkoholverkauf an Jugendliche geht nicht zurück: Studie zeigt Druck in Handel und Gastgewerbe

Der Alkoholverkauf an Jugendliche geht nicht zurück: 
Studie zeigt Druck in Handel und Gastgewerbe
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Lausanne (ots)

Trotz Abgabeverbot wird bei Testkäufen in der Schweiz in rund 30 % aller Fälle gesetzeswidrig Alkohol an Minderjährige verkauft. Diese Zahl stagniert(1) seit 2009. Eine soeben erschienene Studie (2) von Sucht Schweiz zeigte, dass es vor allem dort zu illegalen Verkäufen kommt, wo das Verkaufspersonal unter Stress handelt oder wo Betriebe die Abwanderung der Kundschaft zur Konkurrenz befürchten.

Im Jahr 2016 wurden 314 Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17 Jahren im Spital stationär wegen einer Alkoholvergiftung behandelt(3). Und nach der letzten Schülerbefragung (HBSC)(4) von 2018 betranken sich rund 25 % der 15-Jährigen mindestens einmal im letzten Monat. Über 20 % haben den konsumierten Alkohol mindestens einmal selber gekauft. Dabei dürfte nach dem Gesetz an unter 16-Jährige gar kein Alkohol abgegeben werden, und an unter 18-Jährige nur Bier und Wein.

Das Verkaufs- und Servicepersonal ist unter Druck und braucht Unterstützung Im Rahmen einer qualitativen Studie im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat Sucht Schweiz in allen Sprachregionen 30 vertiefende Interviews mit Angestellten im Verkauf und im Service durchgeführt.

Oft kommt es vor, dass bei grossem Ansturm Kunden ungeduldig werden, hin und wieder sogar das Personal beschimpfen oder gar tätlich angreifen. Es hat sich gezeigt, dass unter den untersuchten Verkaufsorten nur das Personal im Detailhandel systematisch zum Alkoholverkauf an Jugendliche und zum Umgang mit ihnen geschult wurde.

   - Systematische Schulungen oder zumindest standardisierte 
     Instruktionen sollten an allen Verkaufsorten erfolgen, damit die
     Angestellten die Gesetze kennen und auch in schwierigen 
     Situationen richtig reagieren können. Sie brauchen auch die 
     Unterstützung der Vorgesetzten.

Oft erschwert das Aussehen von jungen Kunden die Schätzung des Alters und lässt die Angestellten zögern, ob sie den Ausweis verlangen sollten.

   - Aus Präventionssicht würden Alterskontrollen erleichtert, wenn 
     junge Personen bis zu einem gewissen Alter beim Erwerb von 
     Alkohol automatisch den Ausweis vorzeigen müssten.

Eine Vereinheitlichung der Altersgrenze auf 18 Jahre für den Kauf jeglichen Alkohols (wie im Tessin und bei gewissen Detailhändlern) würde von den Angestellten begrüsst. Dies sieht auch die Schweizer Bevölkerung so, die in einer repräsentativen Umfrage(5) eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre zu drei Vierteln befürwortete.

Bei Festwirtschaften ist die Situation für das Personal in der Hektik besonders schwierig.

   - Die Abgabe farbiger Armbändel vereinfacht die Kontrollen. Auch 
     in Bars und Pubs kann dies die Lösung sein, falls keine 
     Eingangskontrollen stattfinden.

Gastgewerbe und Shops: Gleich lange Spiesse Vor allem im Gastgewerbe, aber auch in kleinen Shops haben die Betriebe manchmal Angst vor Einbussen, wenn sie zu strikt kontrollieren und Kunden dann an anderen Orten mit weniger strikten Kontrollen Alkohol kaufen.

   - Testkäufe sollten also ausgeweitet und regelmässig durchgeführt 
     werden. Aus präventiver Sicht entsteht dadurch eine 
     abschreckende Wirkung, gleichzeitig werden die Spiesse für alle 
     Anbieter gleich lang. Sucht Schweiz befürwortet deshalb auch 
     einen Mindestpreis für Alkohol.

Abgabe durch Dritte

Einige Befragte wiesen aber auch darauf hin, dass sie oft machtlos zusehen müssten, wie zum Alkoholkauf berechtigte ältere Personen den Alkohol draussen Jüngeren weitergäben.

   - Zur Sensibilisierung der Bevölkerung sollte eine Kampagne 
     durchgeführt werden, um die Problematik der Abgabe von Alkohol 
     durch Dritte anzugehen.

(1)https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/53219.pdf (2)http://tiny.cc/kcs6bz (3)https://www.suchtmonitoring.ch/docs/library/wicki_yogfh3pvzmb7.pdf (4)http://tiny.cc/vls6bz (5)http://tiny.cc/ius6bz

Verwendbare Zitate aus der Befragung

"Erklärt worden ist es mir lustigerweise nicht. Ich glaube, Bier ist ab 16 und alles andere ab 18 Jahren. Aber vielleicht ist das falsch. Wie ist es beim Wein? Der ist auch ab 18, oder?"

« Es geht recht gut, ausser bei einer Minderheit. Ich bin von Jungen auch schon physisch angegriffen worden wenn ich das Gesetz respektieren wollte. Vielleicht weil ich die einzige in der Gegend bin, die das Gesetz respektiert. Sie rächen sich auf irgendeine Art.»

« Es gibt Leute, die machen Bemerkungen wie «Sehe ich noch so jung aus?» oder «Ich zeige ihn dir schon, ich bin schon lange alt genug.»

« Das kann schon problematisch sein. Etwa zehn Tage pro Jahr ist so viel los, da kann ich nicht die Hand ins Feuer legen, dass wir 100% jeden gefragt haben. Das ist aber auch nicht machbar. Es sind bestimmt nicht viele, die wir verpassen. Aber der eine oder andere schlüpft bestimmt durch.»

"Das ist wie im Tram, man kauft eher ein Ticket, wenn man weiss, dass Kontrolleure kommen."

Sucht Schweiz ist ein nationales Kompetenzzentrum im Suchtbereich. Sie betreibt Forschung, konzipiert Präventionsprojekte und engagiert sich in der Gesundheitspolitik. Das Ziel ist, Probleme zu verhüten oder zu vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen hervorgehen oder durch Glücksspiel und Internetnutzung entstehen.

Die vollständige Studie finden Sie hier: http://tiny.cc/oys6bz

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Kontakt:

Markus Meury
Mediensprecher
mmeury@suchtschweiz.ch
Tel.: 021 321 29 63

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