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SFA - Pilzgenuss mit Alkohol kann giftig sein

Lausanne (ots)

Die Pilze schiessen um diese Jahreszeit auf
Wiesen und in Wäldern aus den feuchten Böden. Bevor man sie geniesst,
heisst es aber aufpassen: Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol-
und andere Drogenprobleme (SFA) weist darauf hin, dass der so
genannte Faltentintling nicht zusammen mit Alkohol verzehrt werden
darf. Die Kombination ist giftig und kann von Hitzewallungen über
Übelkeit bis hin zu Herz-Kreislauf-Problemen führen.
Alle Pilzfreunde wissen, dass man vom
Fliegenpilz und vom Knollenblätterpilz besser die Finger lässt.
Weniger bekannt ist, dass der so genannte Faltentintling (Coprinus
atramentarius) nicht zusammen mit Alkohol genossen werden darf. Die
Kombination kann zu einer Vergiftung führen, deren Symptome von
Hitzegefühlen über Übelkeit, Atemnot, Schwindel, Herzklopfen bis hin
zu einem Kreislaufkollaps oder Herzproblemen reichen. Der
Faltentintling wird deswegen in der Umgangssprache auch
"Alkoholtintling" genannt.
Verantwortlich für die toxische Wirkung ist das im Faltentintling
enthaltende Coprin. Es hemmt den Abbau des Alkohols im Körper,
genauer des giftigen Acetaldehyds, das sich dann im Blut anreichert
und die Vergiftungserscheinungen bewirkt. (Damit wirkt der
Faltentintling übrigens ähnlich wie das Arzneimittel "Antabus", das
zur Aversionstherapie bei Alkoholabhängigkeit verwendet wird.) Die
Symptome treten innert einer Minute bis zu einer Stunde nach dem
Essen auf. Weil das Coprin nur sehr langsam vom Körper ausgeschieden
wird, kann es noch bis zu drei Tage später zu heftigen
Vergiftungserscheinungen kommen, falls in dieser Zeit Alkohol
getrunken wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte man auch einige Tage
vor dem Genuss des Pilzgerichts keinen Alkohol konsumieren. Ebenfalls
vermeiden sollte man Alkohol in versteckter Form, zum Beispiel in
Weinessig, Medikamenten, Hustensaft etc.
Beim Auftreten von Symptomen das nächste Spital kontaktieren
Nach Auskunft der VAPKO, der Schweizerischen Vereinigung amtlicher
Pilzkontrollorgane, ist der Faltentintling bis in den späten Herbst
hinein auf Wiesen, an Waldrändern und in Gärten anzutreffen. Gerade
für weniger erfahrene Pilzsammlerinnen und -sammler ist der
Faltentintling nicht leicht vom weit verbreiteten und problemlos mit
Alkohol geniessbaren Schopftintling zu unterscheiden. Pilzfreunde
sollten die gesammelte Beute deshalb stets von der Pilzkontrollstelle
in ihrer Region begutachten lassen. Über die nächstgelegene
Kontrollstelle gibt die Gemeinde Auskunft oder die VAPKO: Im Internet
finden sich unter www.vapko.ch die Adressen sämtlicher
Pilzkontrollstellen in der Schweiz.
Beim Auftreten der oben geschilderten Vergiftungssymptome sollte
man unverzüglich das nächstgelegene Spital, einen Arzt oder das
Schweizerische Toxikologische Informations-zentrum kontaktieren
(Notfallnummer: 145).

Kontakt:

Janine Messerli
Tel. +41/(0)21/321'29'74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch

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