BJ: Sichergestellte Kulturgüter an Ägypten herausgegeben - Schweiz leistet Rechtshilfe
(ots)Bern, 28.11.2003. Die über 200 ägyptischen Kulturgüter, die Ende August im Zollfreilager in Genf sichergestellt worden sind, gehen als Beweismittel zurück nach Ägypten. Die Übergabe fand heute in Genf zwischen Vertretern des Bundesamtes für Justiz (BJ) und der ägyptischen Behörden statt.
Der Genfer Untersuchungsrichter hatte im Spätsommer in einem Strafverfahren wegen Diebstahls, Hehlerei und Betrugs im Genfer Zollfreilager über 200 archäologische Kulturgüter namentlich Statuen, Masken, Sarkophage sowie zwei Mumien sichergestellt. Auf Ersuchen der Genfer Behörden übermittelte das BJ den ägyptischen Behörden die Fotografien der im Genfer Zollfreilager sichergestellten Gegenstände. Gemäss Rechtshilfegesetz können Beweismittel unaufgefordert an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, um eine hängige Strafuntersuchung zu erleichtern.
Ägyptisches Verfahren wegen illegalen Ausgrabungen
Anfang September übergab die Ägyptische Botschaft in Bern dem BJ ein Rechtshilfeersuchen. Die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen eine Reihe von Personen, die auf verschiedenen archäologischen Stätten illegal Ausgrabungen durchgeführt, sich zahlreiche archäologische Güter angeeignet und diese anschliessend verkauft oder exportiert haben sollen. Das BJ hielt in seiner Eintretensverfügung fest, dass die Rechtshilfe zulässig ist, und ordnete die Sicherstellung der Güter sowie die Erhebung der Dokumente betreffend deren Kauf und Import an. Anfangs Oktober ordnete das BJ entsprechend dem ägyptischen Rechtshilfeersuchen die Herausgabe der sichergestellten Kulturgüter als Beweismittel im ägyptischen Strafverfahren an. Die Herausgabe der archäologischen Kulturgüter stützt sich namentlich auf den Rechtshilfevertrag zwischen der Schweiz und Ägypten, der am 23. September 2002 in Kraft getreten ist. Die Schlussverfügung des BJ wurde nicht angefochten und ist nun rechtskräftig.
Notiz an die Redaktionen: Auf der Website des BJ (www.bj.admin.ch) steht unter der Rubrik Pressemitteilungen Fotomaterial für die Presse zur Verfügung
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88