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Pro Infirmis informierte zum Thema "Testament und Vermächtnis"

Zürich (ots): Der Informationsanlass "Testament und Vermächtnis.
Was muss ich beachten?" im Kirchgemeindehaus Paulus in Bern stiess
auf reges Interesse. Mehr als hundert Personen erkundigten sich über
die Tücken des Erbrechts und den juristischen Rahmenbedingungen im
Zusammenhang mit der Regelung einer Erbschaft. Die Veranstaltung vom
letzten Donnerstag wurde von der Pro Infirmis Schweiz organisiert.
Darf ein Erblasser, der keine pflichtteilgeschützten Verwandten
hat, jene Neffen enterben, die nicht an seiner Beerdigung erscheinen?
Solche und andere kuriose Erbfragen kommen nicht gerade jeden Tag
vor, leitete der Referent Benno Studer, Rechtsanwalt und Autor des
Bestsellers 'Testament Erbschaft' (Verlag Beobachter), seinen Vortrag
ein, doch sie gehören auch in seinen Berufsalltag. Grundsätzlich hat
jede Person nämlich das Recht zu bestimmen, was mit dem Vermögen nach
ihrem Tod geschieht. Wichtig ist, dass einige Regeln und
Formvorschriften zu beachten sind, damit auch wirklich der Wunsch des
Erblassers erfüllt wird. Beim Verfassen des Testamentes sind die vom
Gesetz vorgeschriebenen Pflichtteile zwingend einzuhalten. Liegt
jedoch kein Testament vor, dann gilt was im Gesetz steht. Studer
erläuterte verschiedene Varianten, die dazu beitragen können, wie ein
erweiterter Personenkreis, wie Lebenspartner, begünstigt werden kann.
Auch kann in einem Legat bzw. Vermächtnis eine gemeinnützige
Organisation durch eine Erbeinsetzung bedacht werden. In diesem Fall
werden keine Erbschaftssteuern erhoben und über den Tod hinaus kann
etwas Gutes getan werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, ein Testament
zu schreiben.
Nach dem verständlich gehaltenen Referat hatte das Publikum
Gelegenheit, Fragen zu stellen. Deren Anzahl und Vielfalt bewies,
dass das Interesse am Thema Erben sehr gross ist.

Kontakt:

Tanja-Anouk Miserez
Pro Infirmis Schweiz
Postfach 1332
8032 Zürich
E-Mail: tanja.miserez@proinfirmis.ch
Mobile: +41/78/680'07'96

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