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Sunrise fordert tiefere Preise und zieht den neusten ComCom-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter

Zürich (ots)

Die Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom
hat im Dezember 2009 die Marktbeherrschung der Swisscom bei deren 
Kabelkanalisation festgestellt und die Zugangspreise gesenkt. Doch 
auch der neue Preis basiert weiterhin auf der Praxis, welche eine 
vollständige Neubewertung bereits abgeschriebener Anlagen ermöglicht.
Dies wird auf breiter Front kritisiert. Gemäss einem neuen Gutachten 
der Universität Zürich verstösst diese Methode gegen das gesetzliche 
Diskriminierungsverbot und das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit. 
Sunrise zieht daher den ComCom-Entscheid vor das 
Bundesverwaltungsgericht.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat in ihrem 
Entscheid vom 1. Dezember 2009 gestützt auf ein Gutachten der 
Wettbewerbskommission die Marktbeherrschung der Swisscom auf dem 
gesamten Kabelkanalisationsnetz festgestellt - und dabei die 
Netzzugangspreise gesenkt. Die ComCom akzeptiert bei der 
Preisberechnung weiterhin eine vollständige Neubewertung sämtlicher 
Anlagen. Dies ermöglicht der Ex-Monopolistin eine erneute 
Abschreibung längst amortisierter Investitionen und generiert dadurch
ungerechtfertigte Gewinne (Monopolrente). Diese Praxis wird denn auch
von einer breiten Front kritisiert: Sowohl Experten - unter anderen 
der Preisüberwacher - als auch Konsumenten- und Wirtschaftskreise 
fordern inzwischen eine Praxisänderung. Sunrise lässt den 
ComCom-Entscheid deshalb vom Bundesverwaltungs-gericht prüfen. Die 
Beschwerdeschrift wurde von Sunrise am 18. Januar 2010 eingereicht.
Gutachten der Uni Zürich belegt: Methode verstösst gegen das 
Diskriminierungsverbot
Gestützt wird der Gang vors Bundesverwaltungsgericht durch ein neues 
Gutachten der Universität Zürich. Darin kommt der Gutachter zum 
Schluss, dass weder das Fernmeldegesetz noch die Fernmeldeverordnung 
die von der ComCom gewählte Bewertungspraxis vorschreiben. Vielmehr 
fordere der Gesetzgeber eine nicht-diskriminierende Methode, die 
wirksamen Wettbewerb fördert und sich an den tatsächlichen Kosten 
orientiert. Die derzeit angewandte Methode verstosse daher gegen das 
Diskriminierungsverbot im Fernmeldegesetz.
Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit verletzt
Weiter stellt das Gutachten der Uni Zürich fest, die angewandte 
Preiskalkulation verletze die in der Verfassung verankerte 
Wirtschaftsfreiheit, an welche die Swisscom als Staatsbetrieb 
gebunden ist. Insgesamt verhindere die aktuelle Behördenpraxis im 
Ergebnis die Verwirklichung einer Wettbewerbsordnung im 
Fernmeldemarkt.
Der jüngste Entscheid der ComCom zeigt erneut, dass Swisscom kraft 
ihrer marktbeherrschenden Stellung versucht, die Wettbewerber durch 
überhöhte Preise von den Netzen fernzuhalten. Damit verhindert der 
Ex-Monopolist fairen Wettbewerb und tiefere Preise für die 
Konsumenten.
Dank den kontinuierlichen Investitionen in die Entbündelung der 
Letzten Meile erreicht Sunrise mittlerweile über drei Millionen 
Schweizer Haushalte. Sunrise nutzt dies für innovative und 
preisgünstige Angebote. Deshalb ist sie - wie auch andere Mitbewerber
- auf nicht-diskriminierende Bedingungen gegenüber der 
Ex-Monopolistin angewiesen.
Sunrise
Sunrise ist die grösste private Telekommunikationsanbieterin der 
Schweiz. Über 2,85 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen 
Dienstleistungen von Sunrise in den Bereichen Mobiltelefonie, 
Festnetz und Internet. Das Mobilfunknetzwerk auf GSM-, EDGE-, UMTS- 
und HSDPA-Basis versorgt über 99 % der Bevölkerung mit modernsten 
Mobilfunkdiensten und erlaubt Übertragungsraten von bis zu 7,2 Mbps. 
Ein leistungsfähiges Glasfasernetz mit einer Gesamtlänge von 10 000 
km ermöglicht ein flächendeckendes Angebot von hochwertigen Sprach- 
und Datendiensten. Sunrise bedient rund 80 % der Haushalte mit 
eigenen Breitbanddiensten. Sunrise ist eine Marke der Sunrise 
Communications AG, deren Aktienkapital sich zu 100 % im Besitz der 
TDC A/S befindet.

Kontakt:

Hugo Wyler
Media Spokesperson Corporate Communications
Strategy & Corporate Affairs
Sunrise Communications AG
Hagenholzstrasse 20/22
CH-8050 Zürich

Phone: 0800 333 000
Ausland: +41 58 777 76 66
media@sunrise.net
www.sunrise.ch

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