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Bundesamt für Wohnungswesen

WEG: Ab 2002 keine neuen Gesuche mehr - bestehende Verpflichtungen werden weitergeführt

Grenchen (ots)

Im Dezember 2001 wurden die letzten Gesuche um
Bundeshilfe nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
bewilligt. Auf WEG-Basis sind in den vergangenen 25 Jahren rund
130'000 Wohnungen gefördert worden. In Vorbereitung ist ein neues
Bundesgesetz, welches das WEG ablösen soll.
Mit Bürgschaften, Grundverbilligungen und Zusatzverbilligungen
sind seit 1975 auf WEG-Basis rund 107‘000 Wohnungen direkt
vergünstigt worden. Davon entfallen etwa zwei Drittel auf
Mietwohnungen und der Rest auf Eigentumsobjekte. Seit Jahresbeginn
werden keine neuen Verpflichtungen mehr für Grundverbilligungen und
Zusatzverbilligungen gemäss WEG eingegangen. Dies hat jedoch keinen
Einfluss auf die Hilfen, die im Rahmen des WEG zugesichert wurden.
Sie werden noch während 25 Jahren weitergeführt, und das WEG stellt
für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.
Zusätzlich wurden die Erstellung oder Erneuerung von gut 20'000
Wohnungen indirekt über die Organisationen des gemeinnützigen
Wohnungsbaus gefördert Für einzelne derartige indirekte Förderungen
(Bürgschaften, Rückbürgschaften) stehen im Jahre 2002 noch Mittel aus
dem Rahmenkredit zur Verfügung, den das Parlament 1997 gesprochen
hat.
Die Immobilienkrise der Neunzigerjahre hat verschiedene
Schwachstellen der WEG-Förderung an den Tag gebracht. Das
Instrumentarium für die Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes
soll deshalb geändert werden. Dies bezweckt das neue Bundesgesetz
über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
(Wohnraumförderungsgesetz, WFG), zu dem der Bundesrat im Sommer 2001
die Vernehmlassung durchgeführt hat. Falls der Bundesrat im Februar
2002 die Botschaft zum WFG verabschiedet und an das Parlament
weiterleitet, könnte das WFG im Laufe des Jahres 2003 das WEG
ablösen.

Kontakt:

Ernst Hauri
Tel. +41/32/654'91'82

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