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Aids-Hilfe Schweiz

Sperrfrist 11.00h: Aids-Hilfe Schweiz: Rechtliche Diskriminierung HIV-positiver Menschen abbauen

Zürich (ots)

Sperrfrist 20. Februar 2001, 11 Uhr
Die Aids-Hilfe Schweiz wird auf den  1. März eine
Stelle zur Bekämpfung der Diskriminierung HIV-positiver Menschen
einrichten. Bestehende gesetzliche Ungleichheiten im Zusammenhang mit
Krankheit, Berufsausübung und Versicherungen sollen sukzessive
abgebaut werden. In Zusammenarbeit mit anderen Kranken- und
Behindertenorganisationen wird die Aids-Hilfe Schweiz
Sensibilisierungs- und Lobbyarbeit betreiben, um die Gleichbehandlung
HIV-positiver, kranker und behinderter Menschen zu erreichen.
Die rund 20'000 in der Schweiz lebenden HIV-positiven Menschen
sind immer noch massiven rechtlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Im
Rahmen der Umsetzung des Nationalen Programms zu HIV und Aids hat das
Bundesamt für Gesundheit die Aids-Hilfe Schweiz beauftragt,
Abklärungen zur Beseitigung von rechtlichen Benachteiligungen kranker
und behinderter Menschen vorzunehmen. Die Juristin Léonie Kaiser wird
sich ab März 2001 mit anderen Kranken- und Behindertenorganisationen
vernetzen, um gemeinsam einen Katalog der bestehenden
Diskriminierungen aufzustellen und Massnahmen dagegen vorzuschlagen.
In einer späteren Phase, die noch finanziell gesichert werden muss,
wird es darum gehen, Lobbyarbeit bei den entsprechenden
Versicherungen und Behörden zu betreiben, bei welchen Handlungsbedarf
besteht.
Diskriminierungen erfahren HIV-positive Menschen vor allem bei der
Stellensuche. Viele Formulare der Pensionskasse und für die
Krankentaggeldversicherung enthalten Fragen zum HIV-Serostatus. Auf
diesem Weg erfährt der Arbeitgeber, ob eine angestellte Person
HIV-positiv ist. Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz oder gar einer
Kündigung ist es fast nicht möglich, nachzuweisen, dass dieser
Umstand eine Rolle gespielt hat. HIV-positive Menschen können weder
Taggeldversicherungen noch Lebensversicherungen abschliessen, sie
werden bei der Pensionskasse mit Vorbehalten belegt und haben kaum
Chancen, eine Hypothek oder einen Kredit zu erhalten.
Die Aids-Hilfe Schweiz betreibt eine Rechtsberatungsstelle rund um
Fragen zu HIV und Aids. Als Dienstleistung für Menschen mit HIV und
Aids hat sie kürzlich die Broschüre „Recht haben - Recht bekommen"
herausgegeben. Dieser verfahrensrechtliche Ratgeber erklärt
HIV-positiven Menschen, wie sie sich gegen erlittene
Diskriminierungen zur Wehr setzen können.
Am 4. März gelangt die Denner-Initiative „für tiefere
Arzneimittelpreise" zur Abstimmung, zu der die Aids-Hilfe Schweiz die
Nein-Parole beschlossen hat. Die Kombinationstherapien, mit denen
Menschen mit HIV und Aids behandelt werden, sind hochkomplizierte,
individuell zugeschnittene Therapien, deren Erfolg entscheidend von
der richtigen Kombination verschiedener Medikamente abhängt. Bei
Annahme der Initiative bestünde die Gefahr, dass - je nach Umsetzung
auf Gesetzesstufe - HIV-Patienten/-innen nicht mehr die
wirkungsvollste Therapie erhielten oder dass sie schwerwiegende
Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssten. Diese neue Diskriminierung
HIV-positiver Menschen würde zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen,
was die Aids-Hilfe Schweiz nicht akzeptieren kann.

Kontakt:

Aids-Hilfe Schweiz, Postfach 1118, 8031 Zürich
Fax +41 (0)1 447 11 12
Ruth Rutman, Geschäftsleiterin
Tel. +41 (0)1 447 11 11 oder +41 (0)79 225 24 51
Mark Bächer, Mediensprecher
Tel. +41 (0)1 447 11 21 oder +41 (0)79 334 80 80

Dieser Text kann auch unter www.aids.ch /Media News abgerufen werden.
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