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Alter ist keine Krankheit - Obligatorische Volkspflege-Versicherung im Fokus

Bern (ots)  Der Verband der kleinen und mittleren
Krankenversicherer in der Schweiz (RVK) plädiert für die Einführung
einer Volkspflege-Versicherung. Mit einer neuen Solidarität in der
Bevölkerung ab dem 50. Altersjahr soll die jüngere Generation in der
obligatorischen Krankenversicherung entlastet werden. Markt und
Wettbewerb sollen die Preisentwicklung in der Pflegeversicherung für
die Versicherten erträglich gestalten. Das Modell wurde in
Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Bernd Schips, Leiter der
Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), entwickelt.
Konkret sieht das Modell einer Volkspflege-Versicherung vor, für
die über 50-jährigen Versicherten eine separate, obligatorische
Pflegeversicherung einzuführen, mit der die Pflegeleistungen
finanziert werden sollen. Die Finanzierung der Pflege ab dem 50.
Altersjahr, so RVK-Präsident Charles Giroud, entwickle sich mehr und
mehr zum Grossrisiko für jeden Bürger und jede Bürgerin. Die ständig
steigende Lebenserwartung, die damit verbundene demographische
Entwicklung sowie die materielle Kluft zwischen den Generationen
verlange eine neue Solidarität zwischen jung und alt. Demgegenüber
entlaste das Modell die jungen Familien und fördere die häusliche
Pflege. Auch nimmt nach Professor Schips die Wahrscheinlichkeit, hoch
betagt und damit pflegebedürftig zu werden, zu und das Risiko,
(langzeit-)pflegebedürftig zu werden, steigt. Ein zum Pflegefall
gewordener Mensch kann in den meisten Fällen das Kostenrisiko nicht
mehr alleine tragen.
Argumente für die obligatorische Pflegeversicherung
Hier setzt das Modell der obligatorischen Pflegeversicherung an:
Jeder Bewohner des Landes sollte unabhängig von seinen Einkommens-
und Vermögensverhältnissen die benötigten Pflegeleistungen erhalten.
Der Vermögensverzehr als Finanzierungsinstrument belastet den
Pflegenden, seine Familie und sein Umfeld.
Die Pflegekosten pro Versicherte haben sich seit der Einführung
des KVG im Jahre 1996 für die Krankenversicherer mehr als verdoppelt
und bezifferten sich 2003 auf insgesamt 1,8 Milliarden Franken. Nur
mit der Einführung einer obligatorischen Pflegeversicherung lässt
sich die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziell
entlasten und mit tieferen Prämien finanzieren, was wiederum vor
allen jungen und einkommensschwächeren Familien zugute kommt.
Konzeption einer Volkspflege-Versicherung
Die Volkspflege-Versicherung soll über das Ausgabenumlageverfahren
- analog AHV - finanziert werden. Die über 50 Jahre alten
Versicherten bezahlen obligatorisch eine einheitliche Zusatzprämie
für die Pflegeversicherung von Fr. 158.- pro Person/Monat.
Pflegeversicherung und OKP würden beim gleichen Versicherer erfolgen.
Versichert sind ab dem 181. Tag die Kosten für Langzeitpflege und
Betreuung in Heimen (ohne Pensionskosten) sowie für Spitex-Dienste.
Um die kostengünstige Pflege durch Familienangehörige und
Aussenstehende weiterhin zu fördern, sollen diese bisher
unentgeltlich erbrachten Leistungen belohnt werden.
Den Zusatzprämien für die Pflegeversicherung stehen geringere
Prämien für die OKP gegenüber, wo mit einer Entlastung von Fr. 25.-
pro Person/Monat für alle Versicherten gerechnet wird.
Neue Solidarität zwischen den Generationen
Mit einer obligatorischen Pflegeversicherung ab dem Alter 50
entsteht eine neue Solidargemeinschaft zwischen Pflegebedürftigen und
Nicht-Pflegebedürftigen, die sich vor allem auf den Personenkreis
beschränkt, der dem altersbedingten Pflegerisiko besonders ausgesetzt
ist. Mit dieser Solidarität leistet die Gruppe ab 50 einen Beitrag
zur Entlastung der jungen Familien, so dass eine neue Solidarität
zwischen den Generationen entsteht.
Die RVK ...
... ist eine 1932 gegründete eigenständige, neutrale
Nonprofit-Organisation. Der Verband der kleinen und mittleren
Krankenversicherer ist als Branchenorganisation die Nummer 3 im
Gesundheitsmarkt. Sie repräsentiert 49 Krankenversicherer und
vertritt aktuell 60 % aller Anbieter von Krankenversicherungen mit
über 800'000 Versicherten. Nähere Angaben über RVK und die
angeschlossenen Krankenversicherer sowie die vorliegende
Medienmitteilung können über www.rvk.ch abgerufen werden.

Kontakt:

Marcel Graber
Direktor RVK
Tel. +41/(0)41/417'01'11
Fax +41/(0)41/410'69'65
Mobile: +41/(0)79/215'14'81
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch

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