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EBKK einstimmig für Änderung des Kulturförderungsgesetzes

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) spricht sich in ihrer Vorberatung einstimmig für die vom Luzerner Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des Kulturfördergesetzes aus. Das neue Förderinstrument «selektive Produktionsförderung» soll gesetzlich verankert und die Mitfinanzierung des Lucerne Festivals und des Verkehrshauses durch den Zweckverband genehmigt werden.

Der Planungsbericht über die Kulturförderung und die darin enthaltenen Massnahmen zur Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung wurde im Juni 2014 vom Luzerner Kantonsrat zustimmend zu Kenntnis genommen. In der vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates ausgearbeiteten Botschaft B121 sollen nun zwei Massnahmen aus dem Bericht umgesetzt werden:

- Selektive Produktionsförderung

Das neue Förderinstrument sieht vor, dass sich der Kanton aus der laufenden, breiten Gesuchsförderung zurückzieht und diese Aufgabe den Gemeinden und der regionalen Kulturförderung mit der Einführung von regionalen Förderfonds überlässt. Das Konzept für die Umsetzung dieser Massnahme wird jedoch zunächst mit den regionalen Partnern erarbeitet. Im Gegenzug wird der Schwerpunkt der kantonalen Kulturförderung auf die selektive Produktionsförderung verlegt. Analog zur heutigen Werkbeitragsvergabe sollen sich Kulturschaffende neu auf eine Ausschreibung hin mit einem Projekt bewerben können, das von einer Fachjury nach strengen Massstäben bewertet wird. Die Professionalität eines Projekts bildet dabei ein wesentliches Kriterium für die Beitragsvergabe, davon ist auch die EBKK überzeugt. Um die beabsichtigte Selektion zu erreichen, muss das Kulturförderungsgesetz um das Förderkriterium der «Professionalität» ergänzt werden. Für die EBKK ist eine pragmatische Handhabung beim Wechsel zum neuen Förderinstrument - vor allem auch in der Übergangsphase - ein wichtiges Anliegen.

- Mitfinanzierung von zwei weiteren grossen Kulturbetrieben

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt Luzern sollen neu zwei weitere bedeutende Kulturinstitutionen durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern mitfinanziert werden: das Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz. Um die Finanzierung über den Zweckverband zu gewährleisten, muss das Gesetz angepasst und der Finanzierungsbeschluss vom Kantonsrat genehmigt werden. Diese Gesetzesanpassung ist aus Sicht der EBKK folgerichtig.

EBKK einstimmig für die Gesetzesanpassung

Die EBKK spricht sich in ihrer Beratung einstimmig für die vorgeschlagene Änderung des Kulturförderungsgesetzes aus. Sie ist die logische Konsequenz des vom Kantonsrat zustimmend zu Kenntnis genommenen Planungsberichtes. Die 1. Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich in der Januarsession 2015 statt.

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern

Kontakt:

Rolf Bossart
Präsident Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
079 921 63 63

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