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Planungsbericht weist Personalbedarf für die Luzerner Polizei aus

Luzern (ots)

Die Luzerner Polizei benötigt mehr Personal. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Planungsbericht der aufzeigt, wie die Bereiche präventive Präsenz und erfolgreiche Ermittlungstätigkeit auch in Zukunft zu gewährleisten sind. Gemäss Bericht sollen gestaffelt und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten insgesamt 50 neue Stellen geschaffen werden.

Ein gutes Sicherheitsgefühl erhöht die Lebensqualität und bildet einen wesentlichen Standortvorteil eines Kantons. Die Analyse der aktuellen Situation zeigt, dass die Bevölkerung wächst und entsprechend nehmen Mobilität, Verkehr und die intensivere Nutzung des öffentlichen Raums zu. Die Ansprüche an die Arbeit und die Präsenz der Luzerner Polizei sind hoch und steigen stetig. Davon zeugen auch die zahlreichen politischen Anliegen und Vorstösse im Zusammenhang mit der Sicherheit im Kanton Luzern. Seit dem Erscheinen des letzten Planungsberichts im April 2008 wurden im Kantonsrat 44 Vorstösse eingereicht, die im direkten Zusammenhang mit der Luzerner Polizei und deren Tätigkeit stehen.

Gestützt auf den Planungsbericht 2008 wurden gestaffelt bis 2014 40 neue Stellen geschaffen. Bereits 2008 wurde festgehalten, dass nach dem Auslaufen der Bestandeserhöhung im Jahr 2014 eine erneute Analyse der Situation vorgenommen werde. Mit dem neuen Planungsbericht 2014 zuhanden des Kantonsrats zeigt der Regierungsrat die personellen Konsequenzen und den Investitionsbedarf auf und beantragt eine gestaffelte Aufstockung des Korps der Luzerner Polizei um 50 Stellen.

Präventive Präsenz und Ermittlungstätigkeit im Vordergrund

Eine zentrale Bedeutung kommt der präventiven Präsenz zu. Dies bedeutet sichtbare Präsenz der uniformierten Polizei, Patrouillen im Strassenverkehr, an öffentlichen Orten und in einschlägigen Szenen, periodische Routineüberprüfungen, Sicherheitsmarketing sowie Präsenz der Polizei als kompetente Ansprechpartnerin für die Bevölkerung. Die präventive Präsenz ist entscheidend für die Verhinderung von Straftaten.

Ermittlungserfolge sind für die Kriminalpolizei entscheidend - ebenso wichtig ist auch die präventive Wirkung, die mit einer erfolgreichen Ermittlungstätigkeit erzielt werden kann. Je weniger Mittel die Polizei in die Prävention investieren kann, umso weniger Vergehen und Verbrechen können verhindert werden.

Neue Normen bedingen Mehrarbeit

In vielen Bereichen wurden der Luzerner Polizei in den vergangenen Jahren zudem neue Aufgaben übertragen. Meist geschah dies aufgrund neuer Bundesgesetze wie die neue Schweizerische Strafprozessordnung oder die Einführung des Kindes- und Erwachsenschutzrechts. Auch das Massnahmenpaket Via sicura, mit dem der Bund die Sicherheit auf den Strassen besser gewährleisten will, bedingt in der Umsetzung eine verstärkte Kontrolltätigkeit.

Aber auch die 24-Stunden-Gesellschaft sowie die wachsenden Bedürfnisse verschiedenster Anspruchsgruppen und die Begleiterscheinungen von Veranstaltungen binden zunehmend mehr Ressourcen der Luzerner Polizei. Ebenso haben im Bereich der kriminalpolizeilichen Aufgaben neue Deliktfelder - Internetkriminalität oder Wirtschaftskriminalität als Beispiele - mit anspruchsvollen Ermittlungsverfahren zu einer vergrösserten Arbeitsbelastung geführt.

Bericht zeigt die personellen Lücken auf

Die Analyse der bestehenden Leistungen und Aufgaben ergibt, dass eine Aufstockung des Personalbestandes um mindestens 82 Stellen nötig wäre, um die gesteckten Ziele mittelfristig zu erreichen. Dies ist jedoch aus praktischen und aus finanziellen Gründen nicht möglich. Mit Hilfe verschiedener Projekte sollen in den nächsten Jahren weitere Synergien gewonnen werden. Als Vorgabe für die geplante Bestandeserhöhung um 50 Stellen gilt es für die Luzerner Polizei, bis im Jahr 2019 durch interne Synergiegewinne 8 Stellen für die Frontarbeit zu schaffen. Dies soll durch Prozessoptimierungen, kürzere Entscheidungswege und die Verschiebung von Ressourcen vom Backoffice an die Front erreicht werden. Diese Massnahmen sind hauptsächlich bei den Kommandodiensten umzusetzen, sie betreffen jedoch auch die Führungsstrukturen der Frontabteillungen.

Die Bestandeserhöhung soll über mehrere Jahre gestaffelt werden. Die Staffelung ist im Rahmen der AFP-Erarbeitung und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen. Nach Abschluss der Personalaufstockung wird eine erneute Überprüfung der Situation vorgenommen.

Strategiereferenz

   Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden  
Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: 
Solidarische Gesellschaft

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Zentraler Informationsdienst
041 228 60 00
information@lu.ch

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