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Regierungsrat verzichtet auf die Kantonalisierung des Zivilschutzes
Medienmitteilung des Kantons Luzern

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat beschlossen, die Kantonalisierung des Zivilschutzes nicht weiterzuverfolgen. Eine Machbarkeitsstudie für den Zivilschutz zeigt zwar klare strategische, operative und finanzielle Vorteile, jedoch auch eine Mehrbelastung des Kantons von 2.8 Mio. Franken. Neben den mehrheitlich negativen Rückmeldungen der Zivilschutzorganisationen ist dieser finanzielle Aspekt Hauptgrund für den Projektverzicht.

Mit einem überwiesenen Postulat aus dem Kantonsrat wurde gefordert, die bisherigen Zivilschutzregionen in eine kantonale Zivilschutzorganisation zu überführen. Begründet wurde der Vorstoss damit, dass mit einer einheitlichen Führungsstruktur die Kräfte des Zivilschutzes im Notfall besser eingesetzt und koordiniert werden könnten. Als weitere Vorteile wurden die Straffung von personellen Ressourcen, die einheitliche Ausbildung sowie eine Harmonisierung in der Bewirtschaftung der Anlagen und des Materials genannt. In einer Machbarkeitsstudie unter Einbezug der relevanten Organisationen des Zivilschutzes wurde die Kantonalisierung geprüft. Diese würde bei gleicher Leistungsqualität Einsparungen von gesamthaft jährlich 0.4 Mio. Franken bringen. Dem Kanton würden Mehrkosten in der Höhe von 2.8 Mio. Franken enstehen. Die Gemeinden würden um 3.2 Mio. Franken entlastet.

Wenig Unterstützung durch Zivilschutzorganisationen

Die Mehrheit der Zivilschutzorganisationen (ZSO) äusserten sich negativ zum Vorhaben. Vor allem begründeten sie ihre Ablehnung mit heute gut funktionierenden Strukturen. Ein Mehrwert wurde von den Gegnern der Studie generell verneint. Eine ZSO hielt jedoch fest, dass mit einer Zentralisierung bei gleichen oder tieferen Kosten noch bessere Zivilschutzleistungen erbracht werden könnten. Die angehörten ZSO sowie weitere direkt involvierte Organisationen sprachen sich im Verhältnis fünf zu drei gegen eine Kantonalisierung aus.

Einig waren sich die ZSO über mögliche Änderungen, die auch ohne Kantonalisierung zu erzielen wären. Als Beispiel wurde die Vereinheitlichung von Material und Ausrüstung genannt.

Finanzielle Gründe sprechen gegen Weiterführung

Die finanziellen Auswirkungen einer Kantonalisierung mit einer Mehrbelastung des Kantons sowie die Widerstände der ZSO und weiterer Akteure haben den Regierungsrat bewogen, auf die Weiterführung des Projektes zu verzichten. Dies obwohl die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kantonalisierung des Zivilschutzes aufzeigen, dass die Zentralisierung der Zivilschutzaufgaben klare strategische, operative und finanzielle Vorteile bringt. Unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage des Kantons, mit Leistungen und Strukturen II, wird eine Fortsetzung als nicht opportun erachtet, da dem Kanton Mehrkosten in der Grössenordnung von 2.8 Mio. Franken zufallen würden. Die Departementsvorsteherin des JSD hat eine Delegation des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) über diesen Entscheid des Regierungsrates informiert, da die Gemeinden als heutige Träger des Zivilschutzes vom Entscheid direkt betroffen sind.

Kontakt:

Yvonne Schärli-Gerig
Regierungsrätin Justiz- und Sicherheitsdepartement
041 228 59 11,
(erreichbar Freitag, 28.3.2014, von 12.15 bis 13.30 Uhr)

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