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Weitere 5 Millionen Franken für das Förderprogramm Energie

Luzern (ots)

Das Förderprogramm Energie 2009 des Kantons Luzern
soll um weitere 5 Millionen Franken aufgestockt werden. Der 
Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen entsprechenden 
Nachtragskredit zum Staatsvoranschlag 2009. Er will damit der 
unerwartet grossen Nachfrage nach Fördermitteln Rechnung tragen. Der 
Kantonsrat hat in der Juni-Session eine Motion überwiesen, die 
zusätzliche Mittel für die Weiterführung des Förderprogramms 
forderte.
Am 9. März 2009 hatte der Kantonsrat mit einem Nachtragskredit von
8'270'000 Franken die Mittel für das kantonale Förderprogramm Energie
2009 auf 10 Millionen Franken (Bund- und Kantonsbeitrag von je 5 
Millionen Franken) aufgestockt. Die Erhöhung der Mittel erlaubte eine
Ausweitung der Förderung auf weitere Förderobjekte und eine Anhebung 
der Fördersätze. Das Förderprogramm hatte einen unerwartet grossen 
Erfolg. Schon drei Monate nach dem Beschluss des Kantonsrates waren 
rund 125 Beitragsgesuche für Gebäudeerneuerungen, 350 für thermische 
Solaranlagen und 30 für erneuerbare Energie eingegangen. Die zur 
Verfügung stehenden Fördermittel waren damit bereits erschöpft 
insbesondere auch, weil sich die zur Verfügung stehende Summe 
aufgrund der Beitragsverfügung des Bundesamtes für Energie auf 
8'700'900 Franken reduzierte. Am 2. Juni 2009 wurde die 
Öffentlichkeit informiert, dass die Fördermittel aufgebraucht seien 
und für weitere Gesuche eine Warteliste geführt werde. Ende Juni 2009 standen auf dieser Liste rund 540 Gesuche.
Mit der zusätzlichen Aufstockung des Förderprogramms um 5 
Millionen Franken können die bis Ende Juni 2009 eingegangenen Gesuche
im Sinn des Förderprogramms 2009 mit den gegenüber 2008 verdoppelten 
Fördersätzen berücksichtigt werden. Der Regierungsrat erachtet den 
Nachtragskredit als wertvollen und rasch wirkenden 
volkswirtschaftlichen Impuls in der nach wie vor angespannten 
konjunkturellen Lage. Zudem können damit die negativen Auswirkungen, 
die sich mit der überraschend schnellen Erschöpfung des bisher 
bewilligten Kreditrahmens ergaben, abgefedert werden.
Gesuche, die nach dem 30. Juni 2009 beim Kanton eintrafen oder 
noch eintreffen, werden für Förderbeiträge im Jahr 2009 nicht mehr in
Betracht kommen. Solche Vorhaben werden auf die Fördermöglichkeiten 
von Bund und Kanton im Jahr 2010 verwiesen. Aus der von den 
Eidgenössischen Räten im Juni 2009 beschlossenen Teilzweckbindung der
CO2-Abgabe stehen dafür in den nächsten 10 Jahren maximal 200 
Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Damit kann auch mit 
Förderbeiträgen rechnen, wer sein Gesuch nach dem 30. Juni 2009 
eingereicht hat oder noch einreicht.
Der Kantonsrat wird in der September-Session (14./15. September 
2009) über den Nachtragskredit befinden.

Kontakt:

Thomas Joller
Leiter Dienststelle Umwelt und Energie
Tel.: +14/41/228'60'69

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