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Information als Aufgabe des Staates: Plattform Integration vom 24. November 2008

Luzern (ots)

Mit dem neuen Ausländergesetz haben Bund, Kantone
und Gemeinden einen zweifachen Informationsauftrag erhalten:
einerseits sollen sie Zugewanderte über die Lebens- und
Arbeitsbedingungen in der Schweiz, ihre Rechte und Pflichten sowie
über Angebote zur Integrationsförderung informieren. Andererseits
soll die Bevölkerung für die Migrationspolitik und die besondere
Situation der Zugewanderten sensibilisiert werden. Die diesjährige
Plattform Integration, zu der die Fachstelle Gesellschaftsfragen des
Kantons Luzern am letzten Montag eingeladen hatte, war bildete der
den Auftakt zur Umsetzung des Informationsauftrages im Kanton Luzern.
Das Profil der neueingereisten Zugewanderten hat sich in den
letzten Jahren sehr verändert. Während früher zwei Drittel der
Neueinreisenden aus Nicht-EU-Staaten kamen, ist es heute umgekehrt:
Zwei Drittel der Zugewanderte kommen heute aus der EU. Die weitaus
grösste Gruppe - mehr als die Hälfte der Neueinreisenden - stammt aus
Deutschland. In den letzten zehn Jahren hat sich auch das
Ausbildungsniveau bei den neu zugewanderten Erwerbstätigen deutlich
verbessert. So ist der Anteil der Personen mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss von 55% auf 76%
gestiegen. Der Anteil der neueingereisten Hilfskräfte hat sich nahezu
halbiert.
Neuzuziehende sind eine wichtige Zielgruppe der
Integrationsförderung des Kantons. Sabine Schoch von der kantonalen
Fachstelle Gesellschaftsfragen stellte das kantonale Programm
"Sprache und Information" vor, das den Zugewanderten eine schnelle
Orientierung in der neuen Heimat und den Fremdsprachigen einen
geeigneten und schnellen Erwerb an Deutschkenntnissen ermöglichen
soll. Schon in den letzten sieben Jahren haben der Bund und der
Kanton jährlich etwa 1'200 Plätze in Deutschkursangeboten
unterstützt, damit die Kurskosten für Migrantinnen und Migranten
erschwinglich blieben. Diese Angebote sollen im neuen Programm
moderat erweitert werden, um möglichst alle fremdsprachigen
Neueinreisenden erfassen zu können. Neu führt das Amt für Migration
mit allen Einreisenden ein Begrüssungsgespräch durch, welches eine
Erstinformation zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz
bietet und auch auf geeignete Integrationsangebote hinweist. Dies ist
ein erster konkreter Schritt auf dem Weg zu einer Willkommenskultur.
Ab Neujahr werden Integrationsvereinbarungen abgeschlossen, das
heisst Neueinreisende aus Drittstaaten ohne Anspruch auf Aufenthalt
können zum Besuch eines Sprach- und Integrationskurses verpflichtet
werden.
Das neue Ausländergesetz sieht die Information der
Migrationsbevölkerung als eine Aufgabe der Behörden aller drei
staatlichen Ebenen vor (Art. 56 AuG). Nicole Gysin vom Sekretariat
der Konferenz der Kantonsregierungen stellte die Hauptergebnisse des
Berichts und die Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz
TAK zum gesetzlichen Informationsauftrag gegenüber der
Migrationsbevölkerung zur Umsetzung des Gesetzesauftrags vor. Der
Bericht zeigt, dass die Informationspraxis in den Kantonen und
Gemeinden sehr unterschiedlich ist. Die Informationen sind selten
zielgruppengerecht aufbereitet und es gibt kaum Strategien zur
Information der Gesamtbevölkerung. Die TAK empfiehlt, die Aufgaben
zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden entlang der verfassungsmässigen
Zuständigkeiten aufzuteilen.
Sibylle Stolz, die Integrationsbeauftragte der Stadt Luzern,
machte anschaulich, wie der Informationsauftrag auf der Gemeindeebene
angegangen werden kann. In einem ersten Schritt haben die
Dienstabteilungen der Stadt Luzern, die mit Neueinreisenden in
Kontakt kommen, zusammengestellt, wie die Erstinformation in ihrer
Zuständigkeit erfolgt. Als zentral für die Erreichung der Zielgruppen
erweisen sich die Netzwerke aus Fachorganisationen, von
Schlüsselpersonen, Migrantenvereinenn und Initiativgruppen in
Quartieren.
Die Fachstelle Gesellschaftsfragen wird im 2009 ein Konzept zur
Umsetzung des Informationsauftrages entwickeln. Weiter plant sie den
Aufbau eines Netzwerkes zwischen den Ansprechstellen Integration der
Gemeinden, den kommunalen Integrationskommissionen und andern
Initiativgruppen. An der Plattform haben 150 freiwillig engagierte
Einzelpersonen, interkulturelle Vermittelnde, Angehörige von
Fachorganisationen, kommunalen Gruppen, Behörden und
Migrantenorganisationen teilgenommen. Dies zeigt, dass das Engagement
für die Integration sowohl bei den Zugewanderten als auch seitens der
Behörden und der Schweizer Bevölkerung vorhanden ist.

Kontakt:

Hansjörg Vogel
Integrationsbeauftragter des Kantons Luzern
Fachstelle Gesellschaftsfragen (DISG)
Tel.: +41/41/228'61'77
E-Mail: hansjoerg.vogel@lu.ch

Sabine Schoch, , Fachstelle Gesellschaftsfragen (DISG)
Tel.: +41/41/228'57'56
E-Mail: sabine.schoch@lu.ch

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