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Revision des kantonalen Richtplans: Ergebnis der Anhörung

Luzern (ots)

Die im Entwurf des revidierten kantonalen
Richtplans aufgezeigten raumordnungspolitischen Zielsetzungen und
auch das Grundmodell für die Bildung regionaler Strukturen sind im
Anhörungsverfahren deutlich befürwortet worden. In der Mehrzahl der
Stellungnahmen spricht man sich jedoch gegen eine Gliederung des
Kantons in nur drei Regionen aus.
Vom 30. April bis 31. August 2008 hatten Gemeinden, Regionen,
Parteien, Verbände, Organisationen und Nachbarkantone sowie
eidgenössische und kantonale Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des
revidierten kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen. Insgesamt
gingen 162 Stellungnahmen ein, darunter alle im Kantonsrat
vertretenen Parteien und der überwiegende Teil der Luzerner
Gemeinden.
Zustimmung zur strategischen Ausrichtung
Eine klare Mehrheit der Stellungnahmen befürwortet die im
Revisionsentwurf aufgezeigte strategische Ausrichtung des Kantons
Luzern auf die Metropolregion Nordschweiz. In mehreren Eingaben wird
neben einer engeren kantonalen Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich
und Aargau auch eine engere Kooperation mit dem Kanton Bern und dem
Wirtschaftsraum Zug angeregt. Unterschiedlich wird der postulierte
Grundsatz beurteilt, wonach sich das Wachstum auf den
Hauptentwicklungsraum konzentriere. So wird unter anderem verlangt,
dass dieser Grundsatz um die "gleichzeitige Förderung der ländlichen
Entwicklungsräume" zu ergänzen sei, beziehungsweise, dass ein
Bekenntnis zur Weiterentwicklung aller Regionen abzulegen sei.
Mehrheitlich auf Akzeptanz stösst die Bildung von regionalen
Strukturen und entsprechenden regionalen Entwicklungsträgern. Eine
kurzfristige Aufteilung des Kantons Luzern in nur drei Regionen
stösst jedoch mehrheitlich auf Ablehnung. Einige erachten das
Drei-Regionen-Modell als langfristig durchaus zukunftsfähig,
bemängeln aber den Prozess der regionalen Neugliederung. Aus diesem
Grund wird einem Vier-Regionen-Modell (Luzern, Seetal,
Sursee-Mittelland und RegioHER) mehrheitlich zugestimmt. Gewünscht
wird eine aktive Einbindung der Gemeinden in diesen Prozess, also
eine Regionenbildung von unten nach oben, die gewachsene Strukturen
berücksichtigt.
Konkretere Aussagen werden zu den Kompetenzzuweisungen zwischen
regionalen Entwicklungsträgern, Gemeinden und Kanton verlangt. Die
vorgesehene Zentrenstruktur, namentlich die Umklassifizierung
einzelner Gemeinden, wird teilweise aus lokaler Betroffenheit in
Frage gestellt und verlangt, die Zentren- und Raumstruktur gemäss
Richtplan 1998 sei beizubehalten.
Ja zu Wohnschwerpunkten und strategischen Arbeitszonen
Die im Richtplanentwurf vorgesehenen klareren Regelungen zur
Siedlungsentwicklung und -begrenzung werden zumeist positiv zur
Kenntnis genommen. Der neue Ansatz von Wohnschwerpunkten wie auch die
neu vorgesehenen strategischen Arbeitszonen finden weitgehend
Zustimmung. Einige Gemeinden verlangen, dass Wohnen überall ohne
Einschränkungen möglich sein müsse, und in verschiedenen
Stellungnahmen wird gefordert, dass Mindestanforderungen an die
Erschliessung dieser Gebiete im Richtplan festgeschrieben werden. Die
Festsetzungen zu den verkehrsintensiven Nutzungen werden
grundsätzlich gutgeheissen, verschiedentlich wünscht man jedoch eine
Ausdehnung der Definition verkehrsintensiver Nutzungen auf Anlagen,
die der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht unterliegen, sowie
griffige Regeln zu Lebensmittel-Discountern in den Arbeitszonen
ausserhalb der Ortskerne.
Optimale Anbindung der ländlichen Räume
Die dargelegten Festlegungen und Koordinationsaufgaben im Bereich
der Gesamtverkehrspolitik werden im Grundsatz mitgetragen. Vermehrte
Beachtung wird für die optimale Anbindung der ländlichen Räume an die
Zentren und Hauptentwicklungsräume gewünscht. Die Aufzählung der
Strassenbauvorhaben in den Koordinationsaufgaben wird in einzelnen
Stellungnahmen ergänzt, beziehungsweise gekürzt. Gefordert werden
verschiedene Ergänzungen bei der Schieneninfrastruktur (Sursee -
Aargau, Sursee - Triengen, Wiggertalbahn, Doppelspurausbau Rotsee,
Knotenausbauten) sowie das Schliessen von Lücken im Radroutenkonzept.
Sicherung der Biodiversität und der Vielfalt der Landschaft
Die Absicht, die Biodiversität zu sichern und die Vielfalt der
Landschaft zu erhalten, stösst in der Anhörung auf positives Echo.
Man wünscht, dass bei Vorhaben zur ökologischen Aufwertung, zum
Hochwasserschutz sowie zur Ausscheidung von Gewässer- und
Überflutungsräumen die Landwirte rechtzeitig einbezogen werden.
Abgelehnt wird die Rückführung privater Seen in die Hoheit des
Kantons. Vermisst wird zudem ein griffiges Fruchtflächen-Monitoring
zur Verhinderung des Kulturlandverlustes. Die Öffnung der
Landwirtschaftszone soll nach Meinung verschiedener Stellungnehmender
unabhängig von der räumlichen Zuordnung möglich sein. Eine
differenzierte Öffnung stösst auf Ablehnung.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat wird nun gestützt auf das Ergebnis der Anhörung
den Richtplanentwurf überarbeiten und diesen im Frühjahr 2009 zur
Gewährleistung der Mitwirkung der Bevölkerung während 60 Tagen
öffentlich auflegen. Anschliessend wird der Regierungsrat den
revidierten Richtplan dem Kantonsrat und dem Bundesrat zur
Genehmigung unterbreiten.

Kontakt:

Sven-Erik Zeidler
Dienststellenleiter Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und
Geoinformation
Tel. : +41/41/228'51'81

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