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Massnahmen gegen Feuerbrand 2008 im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern sind die Vorbereitungen für einen
gesetzeskonformen Streptomycineinsatz getroffen worden. Der Schutz
der Konsumentinnen und Konsumenten ist sichergestellt, falls erstmals
und eingeschränkt Antibiotika zum Einsatz gelangen. Wie die
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mitteilt, wird die
Anwendung von Streptomycin nur erlaubt, wenn entsprechende Wetter-
und Infektionsbedingungen herrschen.
Im Jahr 2007 wütete der Feuerband im Kanton Luzern so schlimm wie
noch nie. Rund 25 Hektaren Obstkulturen mussten gerodet werden.
Ausserhalb der Obstkulturen waren rund 20'000 Hochstamm-Obstbäume,
2'200 Weissdorn, 700 andere Zier- und Wildsträucher und 35'000
Quadratmeter Bodendecker-Cotoneaster vom Feuerbrand betroffen. Der
starke und flächendeckende Feuerbrandbefall 2007 hat Einfluss auf die
Bekämpfung im Jahr 2008. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat per 1.
April 2008 den gesamten Kanton Luzern gemäss Beschluss des
Regierungsrates der sogenannten Befallszone zugeordnet. Das heisst,
dass die Tilgung der Pflanzenkrankheit nicht mehr im Vordergrund
steht. Der Feuerbrand soll jedoch durch geeignete Massnahmen
eingedämmt werden.
Schutzobjekte werden ausgeschieden
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) forderte rund 1100
Landwirte auf, ihre Hochstamm-Obstgärten, Erwerbsobstanlagen und
Baumschulen mit je einem Umfeld von etwa 500 Metern als Schutzobjekte
anzumelden. Als Schutzobjekte können Obstkulturen ab einer
Mindestfläche von 40 Aren und geschlossene Hochstamm-Obstbestände von
mindestens 50 Bäumen anerkannt werden. In den Schutzobjekten wird
auch in Zukunft eine konsequente Bekämpfungsstrategie verfolgt.
Abfindungen oder Sanierungsentschädigungen werden bei Bedarf nur noch
für die anerkannten Schutzobjekte ausbezahlt. Damit wird eine
Gleichbehandlung von Erwerbsobstkulturen und gepflegten
Hochstammbeständen erreicht.
Strenge Auflagen für den Streptomycin-Einsatz
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat den Einsatz des Antibiotikums
Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands für 2008 bewilligt. Der
Einsatz ist an strenge Auflagen gebunden. Streptomycin darf nicht bei
Hochstammbäumen angewendet werden. Im Kanton Luzern wurden 110
Kernobstproduzenten durch lawa auf einen möglichen
Streptomycin-Einsatz aufmerksam gemacht. 74 Produzenten haben ein
Gesuch eingereicht. Davon bekamen 71 Produzenten mit einer
Gesamtfläche von 150 Hektaren in 34 Gemeinden einen
Berechtigungsschein für den Bezug von Streptomycin. An
obligatorischen Informationsveranstaltungen befassen sich die
potenziellen Anwender mit den erforderlichen Vorsichtsmassnahmen. Der
endgültige Freigabeentscheid erfolgt durch lawa nach Rücksprache mit
der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil. Er wird erst
während der Blüte und bei hoher Infektionsgefahr gefällt.
Streptomycin darf nur zu Tageszeiten ausserhalb des Bienenflugs,
zwischen 19.00 und 09.00 Uhr, gespritzt werden. Di e Obstproduzenten
können maximal drei Behandlungen pro Parzelle durchführen.
Einwandfreie Honigqualität wird sichergestellt
lawa hat sämtliche Bienenhaltungsstandorte im Kanton Luzern im
geografischen Informationssystem erfasst. Die von einem möglichen
Streptomycineinsatz in benachbarten Kernobstparzellen betroffenen
Imkerinnen und Imker erhalten diese Woche von der Dienststelle lawa
Bescheid. Sollte es zu einem Einsatz kommen, so wird bei sämtlichen
Bienenstandorten im Umkreis von drei Kilometern der Honig analysiert.
Die Kosten für die Analyse trägt der Kanton Luzern. Ist der
Toleranzwert von 0.01 mg Streptomycinsulfat pro Kilogramm Honig
überschritten, so wird der Honig eingesammelt und vernichtet. Der
Schweizerische Obstverband entschädigt die Imkerinnen und Imker für
den entstandenen Verlust.

Kontakt:

Thomas Meyer, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa),
Abteilung Landwirtschaft
Tel.: +41/41/925'10'31
E-Mail: thomas.meyer@lu.ch

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