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Botschaft zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege verabschiedet

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Botschaft zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege und damit zusammenhängender Änderungen
weiterer Erlasse (Umsetzung der Rechtsweggarantie) verabschiedet.
Am 12. März 2000 hatten Volk und Stände eine eidgenössische
Justizreform angenommen. Diese beinhaltet unter anderem das Recht auf
einen gerichtlichen Entscheid in beinahe allen Rechtsstreitigkeiten
(Rechtsweggarantie). Im Bereich des öffentlichen Rechts haben die
Kantone eine Verwaltungsgerichtsbarkeit mit genereller Zuständigkeit
sowie Sachverhalts- und Rechtskontrolle einzuführen. Damit wird die
Pflicht zur Einrichtung einer richterlichen Vorinstanz auch für jene
Fälle statuiert, in denen es um die Anwendung von kantonalem Recht
geht. Ausnahmen sind nur zulässig für Entscheide mit vorwiegend
politischem Charakter, wobei die Ausnahmen begründet sein und
Einzelfälle bleiben müssen.
Die Kantone haben bis zum 1. Januar 2009 Zeit für die Anpassung
der kantonalen Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Rechts. Diese
Anpassung erfordert eine Änderung des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege sowie Änderungen von 20 weiteren Gesetzen aus
dem öffentlich-rechtlichen Bereich, bei denen der heutige
Rechtsmittelweg den Anforderungen der Rechtsweggarantie nicht genügt.
Gleichzeitig sind im Verwaltungsrechtspflegegesetz weitere Änderungen
vorzunehmen infolge geänderter Spezialgesetze oder aufgrund
praktischer Erfahrungen in den letzten Jahren.

Kontakt:

Maja Zimmermann
Juristische Mitarbeiterin, Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'97
E-Mail: maja.zimmermann@lu.ch

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