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Freier Personenverkehr: Korrektes Verhalten der meldepflichtigen Unternehmen im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Der freie Personenverkehr führte 2006 im Kanton
Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite Kommission
Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und
branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert
den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes
Verhalten. Der Grossteil der so genannt "entsandten Arbeitnehmenden"
(bei einem ausländischen Unternehmen Angestellte, die in der Schweiz
einen Auftrag ausführen) stammte aus Deutschland.
2006 wurden dem Kanton Luzern 4'961 Personenmeldungen (2005:
4'152) über entsandte Arbeitnehmende, ausländische selbständig
Erwerbende und ausländische Arbeitnehmende mit Stellenantritt bei
Schweizer Arbeitgebern gemacht. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr
einer Zunahme von 19.5%. Die meisten Meldungen stammten aus
Deutschland (3'897 = 78.5%), gefolgt von Österreich (363 = 7.3%),
Italien (163 = 3.3%) und Portugal (143 = 2.9%).
Eine Zunahme der Meldungen wurde in fast allen Branchen
festgestellt. Spitzenreiter mit 2'928 Meldungen (+ 741) ist weiterhin
das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Von der Industrie und dem
verarbeitenden Gewerbe gingen 1'150 Meldungen ein. Die Gesamtdauer
der gemeldeten Einsätze betrug 165'396 Tage, was einer
durchschnittlichen Dauer von 33.3 Tagen pro Einsatz entspricht.
49% der gemeldeten Personen konnten einem allgemeinverbindlich
erklärten Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohnbestimmungen
unterstellt werden. Die Kontrollen in diesen Branchen werden von den
Paritätischen Kommissionen in eigener Regie durchgeführt. Für die
übrigen Branchen ist die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA)
zuständig, die aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Kantonsvertretern
besteht.
Die Kontrollen werden von der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
(wira) durchgeführt. Sie hat einen Teil der Kontrollen an den Verein
für Baustellen- und Betriebskontrollen "FAIRCONTROL", der von
verschiedenen paritätischen Kommissionen von allgemein verbindlich
erklärten GAV getragen wird, delegiert. Ziel ist es, damit
Mehrfachkontrollen an einzelnen Einsatzorten zu vermeiden sowie das
Know-how der Vertragspartner zu nutzen.
Geprüft wurden von der Dienststelle wira selbst bzw. in ihrem
Auftrag im Jahre 2006 insgesamt 188 Arbeitgeber mit 458
Arbeitnehmenden (18% aller Personenmeldungen ihres
Zuständigkeitsbereichs). Die Anzahl kontrollierter Einsatzorte bzw.
Betriebe wurde gegenüber 2005 um 36% erhöht. Halbiert hat sich
dagegen die Anzahl betroffener Personen pro Kontrolle.
Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen in der Baunebenbranche, in
der Industrie und im Gewerbe sowie im Handel. Die TKA kommt in ihrem
Jahresbericht zum Schluss, dass sich die meldepflichtigen Unternehmen
korrekt verhielten. Lohndumping, das heisst, systematisches und
markantes Unterbieten der ortsüblichen Löhne wurde bei den Kontrollen
nicht festgestellt. Die meisten der 27 geahndeten Verstösse betrafen
das Meldeverfahren. Diese Übertretungen geschahen meist aus
Unwissenheit über die Entsendegesetzgebung und die damit verbundenen
Pflichten.
Das Entsendegesetz schützt Erwerbstätige vor dem Risiko von
Sozial- und Lohndumping, das mit der Einführung des freien
Personenverkehrs eintreten könnte. Einzuhalten sind eine minimale
Entlöhnung, die Arbeits- und Ruhezeit, eine Mindestdauer der Ferien,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz von
Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen sowie die
Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Beachtung dieser Vorschriften
ist von den zuständigen Kontrollorganen mindestens stichprobenweise
zu überprüfen.

Kontakt:

Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/320'37'45

Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71

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