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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des kantonalen Lotteriegesetzes eröffnet

Luzern (ots)

Der Regierungsrat gibt die Änderung des kantonalen Lotteriegesetzes
in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 15.
Februar 2006.
Die Änderung des Lotteriegesetzes steht im
Zusammenhang mit der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht
sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder
gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten. Mit dem
Beitritt zu dieser interkantonalen Vereinbarung verpflichten sich
alle Kantone, die Verteilinstanz und die Verteilkriterien für die
Lotteriegelder im kantonalen Recht verbindlich festzulegen.
Diese Vorschriften sind im Lotteriegesetz des Kantons Luzern zu
ergänzen. Die Verwendung der Reinerträge aus den Lotterien und Wetten
bleibt nach wie vor Sache des Kantons. Im Sinne der geforderten
Transparenz sollen die aus Lotteriegeldern gesprochenen Beträge
künftig im Rahmen der Staatsrechnung nach Departementen und
Fachgebieten offen gelegt werden.
Das Zustandekommen der Vereinbarung ist für die Kantone von
grosser Bedeutung. Damit können die Kompetenzen der Kantone im
Lotteriewesen und die Einnahmen des Lotteriefonds beibehalten werden.
Falls die Kantone keine Vereinbarung abschliessen, wird der Bund
das Lotteriegesetz wie vorgesehen revidieren und dabei versuchen, für
die Bewilligung eine Bundeskompetenz zu schaffen. Dies haben die
Diskussionen in der Expertenkommission des Bundes gezeigt, die den
inzwischen vorläufig gestoppten Revisionsentwurf erarbeitet hatte.
Die Kantone würden damit riskieren, dass die Bewilligungsgebühren und
die bisherigen Gewinnanteile der kantonalen Lotterie- und Sportfonds
ganz oder teilweise an den Bund fliessen. Im Jahr 2004 machten die
Einnahmen aus Lotterie- und Sportfonds im Kanton Luzern fast 15
Millionen Franken aus.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden umgehend an die Parteien, die
Departemente und den Verband Luzern Gemeinden versandt. Sie sind für
weitere Interessierte, vor allem Vereine, Verbände und Institutionen,
im Internet abrufbar unter www.lu.ch/jsd_vernehmlassungen.

Kontakt:

Alexander Lieb
Stv.- Departementssekretär Justiz-
und Sicherheitsdepartement
Telefonisch erreichbar am 15.12. von 10 bis 12 Uhr
Tel. +41/(0)41/228'59'21

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