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Luzerner Staatsvoranschlag 2006 und Integrierter Finanz- und Aufgabenplan 2006 - 2010

Luzern (ots)

Dank Verzichtspaket Ertragsüberschuss, Steuerfuss sinkt um 1/10 auf
1,6 Einheiten.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem
Grossen Rat den Staatsvoranschlag 2006 mit einem Ertragsüberschuss in
der Laufenden Rechnung von 0,9 Millionen Franken vor. Dieses gute
Ergebnis konnte nur mit einem verwaltungsinternen Verzichtspaket im
Umfang von mehr als 50 Millionen Franken erzielt werden. Der
Steuerfuss kann aufgrund der Ausschüttung des Nationalbankgoldes auf
das Jahr 2006 um 1/10 Einheit auf 1,6 Einheiten gesenkt werden.
2005 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Gegenwert der
nicht mehr benötigten Goldreserven an Bund und Kantone ausgeschüttet.
Der Kanton Luzern hat rund 800 Millionen Franken erhalten. Die
Laufende Rechnung 2005 des Kantons Luzern wird dank diesem einmaligen
Ertrag positiv abschliessen.
Der Regierungsrat will den ausserordentlichen Ertrag von rund 800
Millionen Franken vollumfänglich für den Schuldenabbau einsetzen.
Damit reduziert sich die Verschuldung des Kantons Luzern von
gegenwärtig 1,1 Milliarden Franken auf rund 300 Millionen Franken.
Der jährliche Aufwand für Schuldzinsen und Abschreibungen nimmt ab.
Diesen Vorteil will die Regierung an die Bürgerinnen und Bürger
weitergeben. Der Steuerfuss wird auf das Jahr 2006 um 1/10 auf 1,6
Einheiten gesenkt.
Weniger Abschreibungen - tieferer Selbstfinanzierungsgrad
Die tieferen Abschreibungen beeinflussen den
Selbstfinanzierungsgrad. Der Selbstfinanzierungsgrad sagt aus, ob die
Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Ein
Selbstfinanzierungsgrad unter 100 Prozent bedeutet, dass sich der
Kanton Luzern neu verschulden muss. Ein Selbstfinanzierungsgrad von
100 Prozent zeigt, dass die Nettoinvestitionen des laufenden Jahres
aus eigener Kraft finanziert werden können. Ein
Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent ermöglicht zudem die
Rückzahlung von Schulden.
Die Zahlung der Schweizerischen Nationalbank an den Kanton Luzern
hat die Ausgangslage gegenüber den Vorjahren stark verändert. Als
Folge der Auszahlung gehen die Abschreibungen um 80 Millionen Franken
zurück. Um die gesetzlichen Vorschriften bezüglich
Selbstfinanzierungsgrad erfüllen zu können, sind zusätzliche
Abschreibungen im Umfang von 30 Millionen Franken notwendig. Würden
diese ausserordentlichen Abschreibungen nicht budgetiert, müssten im
Gegenzug die Nettoninvestitionen um den entsprechenden Betrag
reduziert werden. Mit dem Verzichtspaket 2006 wurden die
Investitionen um rund 14 Millionen Franken gekürzt. Eine weitere
Kürzung wäre nur mittels Verzicht auf Unterhaltsarbeiten in den
Bereichen Hochbau und Strassenwesen realisierbar. Die Regierung hat
sich daher gegen eine weitere Kürzung ausgesprochen.
Der Regierungsrat erachtet daher eine kurzfristige Erhöhung der
Schulden als vertretbar. Er ist sich jedoch bewusst, dass auf Dauer
keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Aus diesem Grund hat er
die Vorgaben für den Selbstfinanzierungs-grad wie folgt angepasst:
- 2006: mindestens 80 Prozent
   - 2007: mindestens 90 Prozent   
   - ab 2008: mindestens 100 Prozent
Das Finanzleitbild aus dem Jahr 2001 wird momentan überarbeitet.
Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat im Frühjahr 2006 das geänderte
Finanzleitbild unterbreiten.
Gutes Budget dank Verzichtspaket
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den
Staatsvoranschlag für das Jahr 2006 mit folgenden Eckwerten:
  • Die Laufende Rechnung weist einen Ertragsüberschuss von 0,9 Millionen Franken aus (Voranschlag 2005: Aufwandüberschuss von 15,2 Millionen Franken).
  • Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von 170,2 Millionen Franken ab (Voranschlag 2005: 180,7 Millionen Franken).
  • Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 84,2 Prozent. Eliminiert man den Sondereffekt aus der SNB-Goldausschüttung aus dem Voranschlag 2006, resultiert ein Selbstfinanzierungsgrad von 112,9 Prozent.
  • Der Personalaufwand steigt (bereinigt um Veränderungen bei der Verbuchungspraxis) im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent.
Das verwaltungsinterne Verzichtspaket hat den Voranschlag 2006 im
Umfang von mehr als 50 Millionen Franken entlastet. Wesentliche
Massnahmen sind:
  • Kürzung der Vergütung von Nachtarbeit (zusätzliche Vergütungen für die Nachtarbeit werden analog der Regelung im Arbeitsgesetz von 23.00 bis 06.00 Uhr ausgerichtet, bisher von 20.00 bis 06.00 Uhr),
  • Abbau von 20 Stellen im Verwaltungsbereich des Bildungs- und Kulturdepartements,
  • Aufschub der neuen Besoldungsordnung für Lehrpersonen,
  • Reduktion des Globalbudgets für Hochbauten,
  • Kürzung von Informatik-Investitionen.
Weitere Anstrengungen sind notwendig
Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) 2006 - 2010 zeigt
die Entwicklung der Finanzen und Aufgaben des Kantons Luzern in den
nächsten fünf Jahren:
Die Laufende Rechnung sieht Aufwandüberschüsse von 2,6 Millionen
Franken im Jahr 2007 und 5,8 Millionen Franken im Jahr 2010, sowie
Ertragsüberschüsse von 5,5 Millionen Franken im Jahr 2008 und von 6,8
Millionen Franken im Jahr 2009 vor. Die Nettoinvestitionen werden von
170,2 Millionen Franken im Jahr 2006 kontinuierlich auf 200,4
Millionen Franken im Jahr 2010 erhöht.
Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Jahre 2007 bis
2010 beträgt 94,3 Prozent. Die Verschuldung nimmt in dieser Periode
um gesamthaft 44,2 Millionen Franken zu.
Der IFAP 2006-2010 sieht die Steuergesetzrevision 2008 vor. Diese
Steuergesetzrevision 2008 beinhaltet das Folgende:
  • 2008: Revision der Ehe- und Familienbesteuerung, Entlastung der unteren und mittleren Einkommen und Steigerung der Standortattraktivität durch frühzeitige Umsetzung der geplanten Unternehmenssteuerreform II des Bundes sowie durch Senkung der Unternehmenssteuern. Dafür sind ab 2008 50 Millionen Franken im IFAP 2006-2010 reserviert.
  • 2009: Ausgleich der kalten Progression. Dazu sind ab 2009 weitere 30 Millionen Franken eingestellt.
  • 2010: Halbierung der Vermögenssteuer. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden dadurch um 45 Millionen Franken bei den Staatssteuern entlastet. Die Regierung erachtet eine Reduktion der Vermögenssteuer als sehr wichtig und dringend. Die im Vergleich zu Nachbarkantonen sehr hohe Belastung fördert die Abwanderung wohlhabender Personen. Durch die Abwanderung verliert der Kanton auch die Einkommenssteuer dieser Personen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass der Kompensationseffekt der Senkung der Vermögenssteuer erheblich ist. Er kann noch vergrössert werden, wenn die geplante Senkung rechtzeitig und umfassend kommuniziert wird. Durch den Kompensationseffekt reduzieren sich die Ausfälle für den Kanton auf rund 20 Millionen Franken. Dieser Ausfall ist ab 2010 im IFAP 2006-2010 eingestellt.
Der Steuerfuss soll unverändert bei 1,60 Einheiten bleiben. Die
Botschaft zu den erwähnten Steuerentlastungen wird im ersten Halbjahr
2006 dem Grossen Rat unterbreitet.
Ziele des Finanzleitbilds nur teilweise erreicht
Die Ziele des Finanzleitbildes können mit dem IFAP 2006 - 2010 nur
teilweise erreicht werden:
  • Ausgeglichene Laufende Rechnung: In den Jahren 2007 und 2010 wird mit einem Aufwandüberschuss gerechnet, obwohl ab 2008 die Entlastungen aus dem Projekt "Reform 06" und zusätzliche Einsparungen im Umfang von 20 Millionen Franken ab 2007 berücksichtigt sind.
  • Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent: Mit dem vorliegenden IFAP 2006 - 2010 können diese Vorgaben in den Jahren 2008 (93,7 Prozent) und 2010 (91,7 Prozent) nicht erreicht werden. Es werden weitere Entlastungsmassnahmen notwendig sein.
  • Schuldenabbau: Die in den Jahren 2007 bis 2010 vorgesehenen Finanzierungsfehlbeträge würden die Verschuldung um über 44 Millionen Franken erhöhen. Die Regierung will eine Neuverschuldung ab 2008 vermeiden. Aufgrund der anstehenden Grossprojekte (Universität, Zubringer Rontal, Spitalbauten) ist der Spielraum für Entlastungen bei den Nettoinvestitionen aber gering. Einsparungen müssen daher hauptsächlich in der Laufenden Rechnung gesucht werden.
  • Annäherung des Steuerniveaus an das gesamtschweizerische Mittel: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden mit der geplanten Steuergesetzrevision 2008 nochmals erheblich entlastet. Wie weit damit die Position des Kantons Luzern im interkantonalen Steuerwettbewerb verbessert werden kann, hängt auch vom Verhalten der übrigen Kantone ab.
Ausblick
Um die finanzpolitischen Ziele zu erreichen, will der
Regierungsrat
  • die Projekte "Reform 06" und "Finanzreform 08" konsequent umsetzen,
  • ab 2007 weitere Entlastungsmassnahmen definieren,
  • keinen Ausbau von bestehenden bzw. keine Übernahme von neuen Aufgaben oder Leistungen ohne Kompensation,
  • bei den steuerlichen Entlastungen Augenmass halten.
Der Grosse Rat wird das Budget 2006 und den IFAP 2006 - 2010 in
der November-Session beraten.

Kontakt:

Für Rückfragen stehen am 7. September 2005 bis 12 Uhr zur
Verfügung:
Daniel Bühlmann
Finanzdirektor
Tel. +41/(0)41/228'55'41

Hansjörg Kaufmann
Leiter Controllingdienste, Planung und Steuerung
Tel. +41/(0)41/228'55'44

Martin Bucherer, Departementssekretär
Tel. +41/(0)41/228'55'42

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